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Treffen kommunaler Beauftragter in Erkner

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: public domain

BERLIN (kobinet) Über den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge finden jährliche Netzwerktreffen der Kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung statt. Das dritte bundesweite Treffen der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung hatte in diesem Jahr in Erkner bei Berlin stattgefunden.

Bei diesem Treffen hatten die kommunalen Behindertenbeauftragten im Rahmen des zehnten Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der UN-BRK gezogen.

In ihr wurde deutlich, dass in den Kommunen bereits einiges auf den Weg gebracht wurde, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die gleichberechtigte Teilhabe zu verbessern. Zugleich wurde klar: Auch in den nächsten Jahren sind einige Anstrengungen erforderlich, damit Städte, Gemeinden und Kreise schließlich inklusive Lebensbedingungen für alle Bürgerinnen und Bürger vorhalten.

Die kommunalen Behindertenbeauftragten stellten dabei heraus: Damit Inklusion vor Ort erfolgreich umgesetzt werden kann, ist es notwendig, kommunale Verwaltungsprozesse und Abläufe anzupassen. Die Beauftragten erwarten, dass zehn Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK die Qualität der Angebote, Dienste und Einrichtungen der Kommunen mit Blick auf die Inklusion von Menschen mit Behinderung gestärkt und Barrieren weiter abgebaut werden. Ziel muss es sein, so die Forderung der kommunalen Beauftragten, eine inklusive Ausrichtung der Kommunalverwaltung und ihrer Einrichtungen zu verwirklichen. Nur so kann erreicht werden, dass Inklusion und umfassende Barrierefreiheit selbstverständlicher Teil der Verwaltungsabläufe werden.

Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote ermöglichen ein barrierefreies, inklusives und interdisziplinäres Verwaltungsdenken und -handeln als Grundlage für die Teilhabe und Selbstbestimmung aller Menschen in unseren Kommunen.

Um das Ziel einer inklusiven Gesellschaft zu erreichen, werden die Behindertenbeauftragte, so wird in ihrer „Erkener Erklärung“ unterstrichen, die Umsetzung der Teilhaberechte von Menschen mit Behinderung in den Kommunen in den kommenden Jahren weiter einfordern und begleiten.