
Foto: Bayerischen Staatsministerium für FAuS
MÜNCHEN (kobinet) Nicht mehr Bittsteller, sondern Auftraggeber: Durch das Bundesteilhabegesetz erhalten Menschen mit Behinderung mehr Wahlfreiheit und damit mehr Selbstbestimmung. Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe in Kraft, das verspricht Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer.











































