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Bündnis 90 / DIE GRÜNEN fordert endlich volle Teilhabe zu ermöglichen

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Foto: Bündnis 90 Die Grünen Bundestagsfraktion

BERLIN (kobinet) Das Bundesteilhabegesetz wird am 1. Januar 2020 voll wirksam. Es sollte die Möglichkeiten zur Teilhabe für behinderte Menschen verbessern. Diesem Anspruch wird es nach Einschätzung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN nicht gerecht. Deshalb sind Korrekturen notwendig, auf die diese Partei weiterhin drängen will.

Das bisherige Bundesteilhabegesetz verfehlt nach Einschätzung von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN sein Ziel, die Möglichkeiten zur Teilhabe für behinderte Menschen zu verbessern.Die Koalition hat nach Ansicht dieser Parrtei bisher nur Details korrigiert und hofft darauf, dass die von Sachverständigen vorhergesagten Probleme nicht eintreten. Es sind aber Korrekturen notwendig, so wird in einer Presseinformation unterstrichen, welche behinderten Menschen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Im Bundestag will Bündnis 90 / DIE GRÜNEN weiter auf entsprechende Änderungen drängen.

Die gesamte Presseinformation zu Einschätzung von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zum Stand der Umsetzung des Bundesteilhabeesetzes kann HIER nachgelesen werden.

Lesermeinungen

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Michael Günter
25.12.2019 18:58

Hmm,

ich bin da etwas zwiegespalten – der Pressetext ist vorallem populistisch und ohne Begründungen. Der Link zur Drucksache 19/5907 liefert zwar einige praktische Begründungen dazu, was alles schief läuft und weißt auf schwierige Formulierungen im Gesetzestext hin. Die Auswahl der Problemfelder ist aber auch eratisch, der Aspekt, dass sich viele Probleme erst durch die Aufführungsverordnungen in den Ländern ergeben könn(t)en/werden, wird nicht beachtet…

Witzig in Anführungzeichen finde ich den Einleitungssatz:
„I.Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz war für viele behinderte Menschen und ihre Familien eine Enttäuschung.“
Wenn ich mich jetzt in die Lage eines MdB versetze und nur meinem Gewissen verantwortlich wäre (also den Quatsch mit Fraktionszwang und co. beiseite lasse), dann würde ich mich schwertun einem solchen Antrag zuzustimmen.
Als Erstes wäre da der Aspekt einer unbestimmten Menge – „war für viele“. Wieviele ist viele? 80.000 ist viel, aber nur 1 Promille der Bevölkerung, 39 Millionen ist auch viele, aber immer noch keine Mehrheit…
Zweitens: Wir reden über ein Gesetz, welches bisher nur in Teilen in Kraft getreten ist! Nur weil Windows 95 und 98 nicht der Bringer waren, heißt dies nochlange nicht, der Windows10 schlecht ist…und obwohl ich dies nicht weiß und vorher als MdB meinem Gewissen folgend für Windows10 war, soll ich jetzt meine Gewissheit revidieren, weil das laufende Windows8 nicht so toll ist…
Drittens: Was ist Enttäuschung? Wie entscheide ich als – meist – Außenstehender, die Enttäuschung einer 3. Person? Täuschung suggeriert nebenbei einen strafrechtlich verwertbaren Aspekt – als 2013 gewählt hatte, waren Inhalte des BTHG nicht bekannt und auch nicht wer die Regierung stellt, der Begriff ist einfach mehr als schwierig…
Viertens: Noch schwieriger, was ist denn Teilhabe? Die Grünen bekritteln hier einen Aspekt, den sie selbst auch nicht weiter bestimmen als es der Gesetzestext tut (und er tut dies nicht ansatzweise genügend!). Wenn ich nicht weiß, was Teilhabe ist, dann ist es auch unerheblich ob gewissen Vorsetzungen – im Gesetz: voll, gleichberechtigt und wirksam (allein darüber kann man sich die Köpfe einschlagen), nachgekommen wird!
Als behinderter Behindertenhelfer lebe ich auf beiden Seiten des Spiegels. Das BTHG ist nicht gutgemacht, aber es nur der Kritik willen abzuwerten, ohne selbst weiterreichende Perspektiven zu entwickeln (kritiseren ist einfach, wenn man nicht in der Verantwortung steht!), ist nicht mal gutgemacht….und BaWü hat sich die letzten Jahre nicht gerade als Inklusionshotspot entwickelt, wenn ich so mal in mein Netzwerk horsche….