
Foto: Deutscher Behindertenrat
BERLIN (kobinet) Nach massiven Protesten ist das Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) vom Tisch. Betroffene und Verbände fürchteten im Sommer, dass Menschen mit Behinderungen durch das Gesetz aus der eigenen Wohnung ins Pflegeheim gezwungen werden. Jetzt legte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen neuen Gesetzentwurf vor: Das Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation in der GKV (IPReG). DBR-Sprecherratsvorsitzende und VdK-Präsidentin Verena Bentele äußert sich jetzt dazu.
Verena Bentele stellte dazu fest: „Der neue Gesetzesentwurf gefährdet Menschen mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege noch immer. Er lässt Krankenkassen Tür und Tor sperrangelweit offen, Betroffene in reine Pflegeeinrichtungen zu drängen“, so Bentele.
Zwar soll es einen Bestandsschutz für Intensivpflegebedürftige geben, davon würden zukünftige Patientinnen und Patienten jedoch nicht profitieren. Deshalb reicht ein bloßer Bestandsschutz nicht aus. Das neue Gesetz darf niemanden schlechter stellen als bisher. Das gilt auch für Menschen, die künftig einen hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben werden. Intensivpflege-Patienten erhalten mit IPReG erst dann eine Versorgung in den eigenen vier Wänden, wenn der medizinische Dienst ein Gutachten erstellt und die Krankenkasse sich dafür entscheidet. Damit droht vielen Menschen nach wie vor eine stationäre Betreuung, wenn Krankenkassen aus Kostengründen darauf hinwirken.
Der Gesetzentwurf macht Leistungen abhängig von einem bestimmten Maß an sogenannter und vom BMG eingeführter „Teilhabefähigkeit“. Die DBR-Verbände lehnen ein solches Konzept ab. Das verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). „Es kann nicht angehen, dass wir 2019 noch auf das Grundgesetz und die UN-BRK hinweisen müssen. Hier muss nachgebessert werden“, mahnt Bentele.
Einen Mehrkostenvorbehalt (und genau dieser wird versucht durchzudrücken) gibt es nach wie vor in der Behindertenhilfe – auch nach dem neuen BTHG!
Wo bleibt eigentlich die Monitoringstelle?
Wie lange noch, sollen Menschen mit Behinderungen bei Mehrkosten des Nachteilsausgleiches, ihrer Würde beraubt werden????????