
Foto: Irina Tischer
HANNOVER (kobinet) Für viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), we der Fahrtkosten zu Behandlungen in Krakenhäusern oder Arztpraxen müssen Versicherte bestimmte Beträge hinzuzahlen. Das gilt auch, wenn die Beförderung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert, dass Betroffene für diese Fahrten überhaupt einen Eigenanteil tragen müssen. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass die Zuzahlungsregelung insgesamt abgeschafft wird. Nach Verständnis der SoVD Niedersachsen ist diese Zuzahlung unsolidarisch.










































