Berlin (kobinet) Die Unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat ein entschiedeneres Eintreten gegen Altersdiskriminierung in Deutschland angemahnt. "Diese Form von Diskriminierung wird noch immer unterschätzt, weil Vorbehalte tief sitzen und diskriminierendes Verhalten oft als normal gesehen wird“, sagte Ferda Ataman. Anlässlich des "Tags der älteren Menschen“ am 1. Oktober wies sie darauf hin, dass Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften grundsätzlich verboten sind.
Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation WHO ist jede*r zweite Erwachsene voreingenommen gegenüber älteren Menschen. Wie verbreitet Altersdiskriminierung sei, zeigen auch Zahlen der SOEP-Innovationsstichprobe: 16 Prozent der Menschen in Deutschland haben demnach in den letzten fünf Jahren Diskriminierungserfahrungen gemacht, mehr als ein Fünftel (23,2 Prozent) davon aufgrund des Lebensalters: „Das sind Millionen Menschen“, erklärte Ferda Ataman. „Ausgeschlossen und benachteiligt zu werden, hat Folgen: Für das Wohlbefinden und die Gesundheit Älterer und für den Zusammenhalt in der gesamten Gesellschaft. Wenn wir gut zusammenleben wollen, müssen wir Altersdiskriminierung angehen.“ Wer Menschen pauschal als zu alt abwerte, um in einem Unternehmen zu arbeiten, schade außerdem der Wirtschaft und ignoriere die Produktivität, die in vielfältigen Teams entstehe: „In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist es besonders absurd, auf erfahrene Kräfte zu verzichten.“
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes befasst sich derzeit in einem Schwerpunkt mit dem Thema der Altersdiskriminierung. In Kürze wird dazu eine Studie zu Altersbildern und Diskriminierung vorgestellt. Die Antidiskriminierungsstelle setzt sich im Rahmen einer anstehenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für Verbesserungen im Rechtschutz ein. Wichtig ist aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle auch eine Ergänzung des Artikels 3 GG, in dem Benachteiligungen wegen des Alters bislang nicht erwähnt werden.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.