
Foto: ISL Alexander Ahrens
BERLIN (kobinet) Zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung vom 29. April 2021 legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor nachdem Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber verpflichtet werden sollen, zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anzubieten, bei welcher diese ihren Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können.








































