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Können gleichwertige Lebensverhältnisse gewahrt werden?

Harry Fuchs
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Foto: privat

Münster (kobinet) "Können gleichwertige Lebensverhältnisse gewahrt werden? – Herausforderungen bei der Umsetzung des BTHG" Der Beitrag und die damit verbundene Frage von Prof. Dr. Harry Fuchs im Hinblick auf die schleppende und oftmals nicht korrekte Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes könnte nicht aktueller sein. Denn wenn die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, beim Bundesteilhabegesetz nachbessern will, dann müsste sie nun bald in die Pötte kommen. "Prof. Dr. Harry Fuchs widmet sich in diesem Beitrag der Frage, ob die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) dem Ziel gerecht wird, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen", heißt es u.a. in der Ankündigung des Artikels von Prof. Dr. Harry Fuchs im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht.

Prof. Dr. Harry Fuchs geht in seinem Beitrag auf verschiedene Problembereiche (Bedarfsermittlung, Leistungsgestaltung, Ermessensausübung, Personenzentrierung und Beratung) ein, in denen zwar einheitliche bundesgesetzliche Regelungen und Vorgaben gelten, die in ihrer praktischen Ausgestaltung durch die Träger der Eingliederungshilfe jedoch mit Unterschieden in Art, Umfang und Wirksamkeit der Leistungen verbunden sein können, heißt es in der Ankündigung des Beitrags. Weiter heißt es dort: „Im Ergebnis hält er es für wenig wahrscheinlich, dass mit dem BTHG gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen in Deutschland erreicht werden, was aus menschen- und verfassungsrechtlicher Perspektive bedenklich erscheint.“

Link zum Beitrag von Prof. Dr. Harry Fuchs