
Foto: Gemeinfrei, public domain
Schwerin (kobinet) Der Inklusionsförderrat Mecklenburg-Vorpommern (IFR) kritisiert die angekündigte Verlängerung des Fortbestands der Förderschulen bis mindestens 2035 mit Nachdruck. Diese Entscheidung widerspricht den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die vom Landtag Mecklenburg-Vorpommerns ratifiziert wurde und ein inklusives Bildungssystem verbindlich vorgibt. Eine erneute Verschiebung der vollständigen Inklusion biete keine belastbare Perspektive für Verbesserungen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten, dass „Zeit gewinnen“ immer wieder als Argument dient, ohne dass die notwendigen strukturellen Voraussetzungen konsequent geschaffen werden. Verzögerungen ersetzen keinen politischen Willen.











































