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Gewaltschutz muss auch digital konsequent umgesetzt werden

Frauen sitzen um einen großen Tisch herum bei einer Beratung. Eine Frau hält ein Mikrofon in der Hand
Beim einem Treffen des Netzwerkes
Foto: Anna Spindelndreier

DÜSSELDORF / MÜNSTER (kobinet) Anlässlich des Jahrestags der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland weist das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung in Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass der Gewaltschutz auch digital konsequent umgesetzt werden muss. Mit Blick auf die aktuellen Demonstrationen am Wochenende gegen sexualisierte digitale Gewalt und in Solidarität mit Collien Fernandes erklärt das Netzwerk seine Unterstützung – und fordert, die Perspektiven von Frauen und Mädchen mit Behinderung konsequent mitzudenken.

„Wir haben oft schlechteren Zugang zu Informationen – etwa über Schutzmöglichkeiten und Hilfsangebote, oder auch über Datenschutz und hilfreiche Einstellungen. Beim Zugang zum Rechtssystem stoßen wir sowieso auf Barrieren, auf Unglauben und auf herablassendes Verhalten“, erklärt Claudia Seipelt-Holtmann, Sprecherin des Netzwerks. „Manche Frauen und Mädchen suchen auch bei digitaler Gewalt gar nicht erst Hilfe – aus Angst, dass ihnen Geräte weggenommen oder Internetzugänge eingeschränkt werden.“

Gleichzeitig beobachtet das Netzwerk mit Sorge, dass staatliche Stellen und Dienstleister große Erwartungen an den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in Pflege, Assistenz und Verwaltung knüpfen – ohne die Perspektiven und Sicherheitsbedenken von Menschen mit Behinderung ausreichend einzubeziehen.

Das Netzwerk fordert daher:

  • Barrierefreie Schulungen und Aufklärung zu Chancen und Risiken von KI – für Frauen (und Männer) mit Behinderung ebenso wie für Unterstützungspersonen
  • Umfassende Informationskampagnen zu digitalen Gewaltformen – von Betrugsmaschen wie Schockanrufen bis hin zu digitaler sexualisierter Gewalt und Deepfakes. Dabei gilt für dieses Netzwerk: Die Scham muss die Seite wechseln.
  • Konsequente Barrierefreiheit bei Initiativen gegen digitale Gewalt – von verständlicher Sprache bis zu zugänglichen Aktionsformaten

Zugleich richtet das Netzwerk eine klare politische Forderung an Bund und Länder: Der Schutz vor digitaler Gewalt ist Teil des staatlichen Schutzauftrags und darf nicht an Kostenträger oder Leistungsanbieter delegiert werden. Er muss gesetzlich, finanziell und strukturell abgesichert werden.

Insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen ist nach Überzeugung des Netzwerkes Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung gefordert, eine koordinierte und verlässlich finanzierte Gesamtstrategie zu entwickeln und über Legislaturperioden hinweg umzusetzen. Diese muss eng  mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes sowie dem Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in NRW verzahnt sein.