
Foto: Susanne Göbel
Kassel (kobinet) Bundeskanzler Friedrich Merz hat es wieder einmal verpasst, sich auf die Seite behinderter Menschen zu stellen und im Vorfeld des 17. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention eine klare Botschaft für Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung zu senden. Und dabei hatte die SPD-Politikerin Heike Heubach ihm in ihrer ersten Frage bei der Befragung der Bundesregierung im Plenum des Bundestages am 25. März 2026 mit dem Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention eine Steilvorlage gegeben. So bleibt nach den Äußerungen des Kanzlers für kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul hauptsächlich der Verweis auf große Behinderteneinrichtungen und die Schicksale behinderter Menschen und ihrer Angehörigen, hohe Kosten durch das Bundesteilhabegesetz und die damit verbundene Belastung der Kommunen sowie die Abwägung, dass den Unternehmen durch die Schaffung von Barrierefreiheit keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. In seinem Kommentar stellt kobinet-Redakteur also zum 17. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention, der heute am 26. März 2026 begangen wird, auf der Basis der Kanzleräußerungen fest: Behinderte Menschen sind eine Belastung und kosten viel Geld.
Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
Die Vorlage von Heike Heubach in ihrer ersten Frage an Bundeskanzler Friedrich Merz im Rahmen der Befragung der Bundesregierung vom 25. März 2026 im Plenum des Deutschen Bundestages hätte für ihn nicht besser sein können. Sie verwies auf den 17. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, nannte Zahlen, wonach die meisten Beeinträchtigungen erst im Laufe des Lebens entstehen und fragte dann: „Welche Bedeutung messen Sie einer inklusiven Gesellschaft bei? Und würden Sie der Forderung zustimmen, dass alle Menschen das gleiche Recht auf Teilhabe haben sollen?“
„Ja, wir wollen einen menschenwürdigen Umgang. Wir wollen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für alle Menschen mit Behinderungen ermöglichen.“ So weit so einigermaßen gut. Doch dann driftete der Kanzler in seine Erfahrungswelt in seinem Wahlkreis ab und verwies in seiner Antwort auf die großen Einrichtungen in seiner Region, auf „Schicksale“ der Menschen mit Behinderungen und der Familien. Spätestens bei diesem Sprachgebrauch und dem Verweis auf große Einrichtungen der Behindertenhilfe wäre im Saal schon ein Murren durch die Reihen gegangen, wenn mehr behinderte Menschen anwesend gewesen wären, die sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen. Denn diese Konvention sieht ein Leben mitten in der Gesellschaft statt in Einrichtungen vor. Und das Sprechen über „Schicksale“ erinnert an den Sprachgebrauch des letzten Jahrhunderts.
So weit so schlecht, doch anstatt dass der Bundeskanzler nun auf seine Erkenntnisse, beispielsweise aus dem Gespräch mit Vertreter*innen des Deutschen Behindertenrats vom letzten Jahr, verwiesen hätte und was er und seine Regierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und für Inklusion zu tun gedenkt, beschäftigten ihn die hohen Kosten wegen des Bundesteilhabegesetzes. Im Originalton des Kanzlers klingt das so: „Wir müssen allerdings auch über die hohe Kostenbelastung sprechen, die durch das Bundesteilhabegesetz ausgelöst worden ist. Das ist ein Thema, das insbesondere die Kommunen betrifft. Die Kommunen haben erhebliche Finanzierungsprobleme in diesem Bereich und deswegen müssen wir beides versuchen miteinander zu vereinbaren, nämlich Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und gleichzeitig die Tragfähigkeit auch der Kosten für die kommunale Ebene. Das ist eine Aufgabe, der sich die Bundesregierung stellt.“
So wichtig es ist, dass die Kommunen finanziell abgesichert werden und dass Geld effizient eingesetzt wird, bleibt für viele behinderte Menschen bei den Worten des Kanzlers ein fahler Nachgeschmack. „Hohe Kostenbelastung“, die „durch das Bundesteilhabegesetz ausgelöst worden ist“. Allein schon bei diesen Worten lohnt genaueres Hinhören. Denn wieder wird hier die Botschaft verbreitet, behinderte Menschen lösen eine „hohe Kostenbelastung“ aus. Und wieder wird hier viel zu kurz gesprungen, denn dem Bundesteilhabegesetz wird die alleinige Schuld der hohen Kosten zugeschrieben. Die Inflation, die steigenden Engergie- und Personalkosten bleiben unerwähnt, es ist anscheinend das Bundesteilhabegesetz, das die Kosten auslöst, diese „hohe Kostenbelastung“. Vonseiten behinderter Menschen gab es zwar einige Kritik an der Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes, aber dieses hat eine Reihe von längst überfälligen Reformen gebracht, die zum Teil immer noch auf ihre Umsetzung im Sinne der Selbstbestimmung behinderter Menschen warten. Positiv ist zum Beispiel, dass die Hilfen, die Assistenz für behinderte Menschen, personenzentriert und nicht mehr an Einrichtungen orientiert, erbracht werden. Solche Regelungen werden hier mit der Pauschalkritik am Bundesteilhabegesetz indirekt angegriffen, wenn die Kostensteigerung vorrangig dem Bundesteilhabegesetz zugeschrieben wird. Ein Gesetz, das übrigens von der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD 2016 mit Zustimmung des Bundesrates, also der Länder, verabschiedet wurde.
Bei der Nachfrage von Heike Heubach zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz offenbart sich dann, auf welcher Seite der Bundeskanzler hauptsächlich steht. Heike Heubach fragte Friedrich Merz nach dem Verweis auf die Abschwächung des Gesetzentwurfs durch das Bundeswirtschaftsministerium mit der Folge, dass in der aktuellen Version die Teilhabe nicht garantiert sei: „Dieses Vorgehen lässt vermuten, dass Wirtschaft eine größere Rolle, eine wichtigere Rolle, spielt als Menschenrechte. Teilen Sie diese Haltung?“
„Nein Frau Kollegin, ich teile diese Grundannahme nicht. Natürlich versuchen wir auch unterschiedliche Interessen miteinander in Übereinstimmung zu bringen. Und bei diesem Gesetz ging es zum Beispiel um die Frage, ob wir den Unternehmen in Deutschland zwingend bauliche Veränderungen auferlegen, um Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang in alle Betriebsgebäude, in alle Räume, zu geben. Wir haben uns entschlossen, das nicht zu tun, weil wir auch im Augenblick darauf achten müssen, dass Unternehmen in Deutschland mit solchen Kosten nicht überfrachtet werden. Und deswegen sind wir zu der Abwägung gekommen, das gesetzlich nicht verpflichtend einzuführen. Das mindert aber nicht unseren Respekt und unsere Arbeit auch für die Menschen mit Behinderungen, die genau diesen gesellschaftlichen Zugang auch in Zukunft brauchen.“
Wie das genau aussieht, dass Unternehmen nicht mit Kosten für Barrierefreiheit und nicht einmal für angemessene Vorkehrungen überfrachtet werden, lässt sich am besten aus dem Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz ablesen. In § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs wird „Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen“ anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung nämlich „alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“. Und dazu gehören auch angemessene Vorkehrungen.
Und hier sind wir wieder bei den Kosten, die die Unternehmen überfrachten. Dass damit Unternehmen sogar davon ausgenommen sind, angemessene Vorkehrungen zur Teilhabe zu ergreifen, die in anderen Ländern wie den USA oder Österreich schon seit vielen Jahren gesetzlich verankert sind, das geht unter. Das geht vor allem deshalb unter, weil der Bundeskanzler und die meisten Bundestagsabgeordneten das Konzept der angemessenen Vorkehrungen, das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist, nach wie vor nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Denn diese Vorkehrungen sollen eben angemessen sein und sollen kein Unternehmen überfordern. Aber sie fordern Unternehmen heraus, das ihnen Mögliche für die Teilhabe und den barrierefreien Zugang zu Dienstleistungen und Produkten zu ermöglichen. Das scheint für die Bundesregierung zu kompliziert zu sein und würde die Unternehmen belasten, überhaupt etwas zu tun. So erklärt man lieber alles als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ für Unternehmen, so dass diese gar nichts, trotz vieler schöner Worte im Behindertengleichstellungsgesetz, tun müssen.
Was vom Aufritt des Bundeskanzlers bleibt? Wieder einmal wurde verpasst, eine ermutigende Botschaft für Inklusion und echte Teilhabe auszusenden. Die UN-Behindertenrechtskonvention scheint für den Bundeskanzler keines seiner Worte wert zu sein. Und wieder einmal wurde klar, auf welche Seite die regierende Politik gerade steht und dass behinderte Menschen hauptsäch Geld kosten und eine Belastung sind. Danke auch!





Schön, dass sich Ottmar Miles-Paul die Mühe gemacht hat, genau hin zu hören und diesen Teil der Befragung so ausführlich zu kommentieren, auch mit den Sätzen mit „driftete“ ab, „Murren“ und „Sprachgebrauch des letzten Jahrhunderts“.
Seit dem Vorliegen der „Abschließenden Bemerkungen“ nach dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen an Deutschland aus dem Jahr 2023 frage ich immer wieder ganz nebenbei Politiker verschiedener Ebenen (Bund, Land, Kommune), ob sie diese gelesen hätten. Zuletzt erst vorgestern. Die „Abschließenden Bemerkungen“ waren weit überwiegend zumindest inhaltlich nicht bekannt, noch viel weniger zu Details des jeweils gerade angesprochenen Themas, was an sich schon traurig ist. Der Ausschuss macht darin mit den Besorgnissen (als rechtlicher Begriff zu verstehen) deutlich, an welchen Stellen vorgefundene Verhältnisse in Deutschland nicht zu den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen passen. Mit Empfehlungen schlägt der Ausschuss dann stets einen Weg vor, mit welchen Veränderungen vertragskonforme Zustände erreicht werden können. „Abschließend“ im Titel des Dokuments bedeutet nicht, die Angelegenheit hätte sich damit erledigt. Deshalb erinnert der Ausschuss immer wieder in solchen „Abschließenden Bemerkungen“ an vorangegangene Besorgnisse und Empfehlungen aus zurückliegenden Dokumenten. „Abschließende Bemerkungen“ bewerten die Gegenwart und sind stets auf die Zukunft gerichtet. Es würde Sinn machen, die Inhalte zu kennen, wenn man Regelungen und in der Folge tatsächliche Verhältnisse die Menschen mit Behinderungen betreffend schafft und zu verantworten hat.
Randbemerkung: ich bin mir nicht sicher, ob die Aktion Mensch nicht Schulungen zum Thema UN-BRK und „Abschließende Bemerkungen“ schaffen sollte, diesmal nicht für die Zielgruppe Menschen mit Behinderungen, denn da ist das Thema schon einigermaßen präsent, sondern für andere, wo der Bedarf offenbar noch vorliegt.
So gesehen wird klar, wieso die „Steilvorlage“ von Frau Heike Heubach (SPD), wie Ottmar Miles-Paul es nennt, nicht funktioniert hat. Wo kein Wille ist, wird auch keine Lösung gefunden werden, im Sprachgebrauch von vorgestern sind Konzepte wie „angemessene Vorkehrungen“ und auch „Inklusion“ und „Partizipation“ nicht enthalten. „Kosten“ und „Schicksal“ jedoch schon. Und so werden Schicksale besiegelt, in dem längst zugestandene Lösungen nur in der Notwendigkeit erkannt und doch verwehrt werden.
Wie „alltäglich“ der Umgang mit Menschen mit Behinderungen im Bundestag ist, kann man am Übergang zu diesem Frageblock selbst beobachten (siehe im verlinkten Video). Sitzen Gehörlose bei ihren Reden? Jedenfalls stellte Frau Heike Heubach ihre Fragen stehend, jedoch an ihrem Platz. Wie auch immer, wenn man gesehen und gehört (und gelesen) werden will, muß man für Sichtbarkeit sorgen und sich äußern. Nicht nur eine Ausrede vor sich selbst suchen, wieso man nicht mal an Protesttagen die Zeit findet, sich selbst einzubringen. Frau Heike Heubach hat gefragt, Herr Ottmar Miles-Paul hat geschrieben und Sie, lieber Leser, haben es gelesen. Nun ja, für „Sichtbarkeit“ sorgt der letzte Teil vom vorhergehenden Satz allein nicht.
Ignoranz anstatt Inklusion?! Nur so kann man Merz’s Äußerungen sowie der Umgang aller bisherigen Regierungen mit der UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 auf den Punkt gebracht ausdrücken …