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BERLIN (kobinet) Zum Wohnungsbau-Tag 2026 des "Verbändebündnis Wohnungsbau" erklärte der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak: "In Deutschland fehlen hunderttausende Wohnungen, weil Bauen in Deutschland zu lange dauert und zu teuer ist. So kann kein bezahlbarer Wohnraum entstehen. Nach der Einführung des Bau-Turbos müssen unsere Bauvorschriften dauerhaft strukturell entschlackt und auf Schnelligkeit und Effizienz getrimmt werden. Die Baukosten müssen runter, wenn Wohnen bezahlbar bleiben soll." In dem Zusammenhang konnten wir von der Redaktion jedoch keinen Hinweis auf barrierefreies Bauen lesen.
Nach den Worten des wohnungspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion muss der Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E muss jetzt schnell kommen. „Das kann ein Gamechanger werden“, stellt Luczak fest, um die Spirale aus immer strengeren und kostentreibenden Standards zu durchbrechen. „Statt teurem Goldstandard müssen wir einfaches und kostengünstiges Bauen zum neuen „Normal“ machen. Das muss die Regel sein, nicht eine aufklärungsbedürftige und mit Haftungsrisiken verbundene Absenkung von Standards nach unten.“ so Jan-Marco Luczak.
Wie der CDU/CSU-Politiker betont so muss sich die überragende gesellschaftliche Bedeutung von bezahlbarem Wohnen auch rechtlich abbilden. Vorrang soll demnach der Bau von neuen Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten bei der Interessenabwägung Vorrang bekommen. Der CDU/CSU-Sprecher konstatiert: „Damit durchbrechen wir lähmende bürokratische Fesseln, künftig entscheidet nicht mehr die Kreuzkröte, sondern wieder der gesunde Menschenverstand darüber, wo dringend benötigte Wohnungen gebaut werden. Das ist eine echte Perspektive für alle Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind.“
Darüber was der Gebäudetyp E ist oder werden soll gibt die Internetseite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Auskunft. Zum Stichwort „Barrierefreiheit“ ist wenig zu finden. Nur in den entsprechenden Leitlinien findet sich der Satz:“ Ebenfalls ist zu prüfen, wie weitere Aspekte, zum Beispiel die fehlende Barrierefreiheit oder die lichte Raumhöhe, eine Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken einschränken können.“
Mit der Novelle des Baugesetzbuches und der Einführung des Gebäudetyp-E will die schwarz-rote Koalition noch in diesem Jahr die nötigen Rahmenbedingungen für mehr, schnelleren und kostengünstigeren Wohnungsbau schaffen. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass in dem Zusammenhang auch barrierefreie Wohnungen entstehen könnten. Die Hoffnung darauf wird letztlich ebenfalls durch die Feststellung des CDU/CSU-Sprechers auf dem Wohnungsbau-Tag 2026 eingeschränkt, der dort feststellte: „Umso wichtiger ist es, dass das zarte Pflänzchen des Wohnungsbaus nicht durch immer schrillere Regulierungsfantasien beim Mietrecht wieder abgewürgt wird.“





Mit Blick auf die Befragung des Bundeskanzlers am 25.03.2026 zur inklusiven Gesellschaft (vor dem Hintergrund der UN-BRK) und zur BGG-Reform lassen sich die Überlegungen dessen einordnen, der die Richtlinien der Politik der Bundesregierung setzt oder dafür zumindest zuständig wäre: sich über die „größten Einrichtung für behinderte Menschen in seinem Wahlkreis“ freuen, Schicksale sehen, darüber sprechen ja, Respekt haben und Notwendigkeiten erkennen auch ja – und dann im Ergebnis nur Belastung von Kommunen und Überfrachtung der Wirtschaft bei den Kosten als Grundlage für recht einseitige „Abwägungen“ nehmen, die schlicht Verpflichtungen jedweder Art abwehren sollen.
Abwägungen sind hier politisch und nicht unbedingt rechtlich zu verstehen und haben nur in der Theorie etwas mit Waagschalen einer Balkenwaage zu tun, weil offenbar nicht immer zwei „Seiten“ berücksichtigt werden. In der Politik geht das auch anders, wenn auch nicht langfristig und allenfalls gegen still gewordene (gehaltene) Minderheiten.
Nachgefragt zur Größe der Rolle von Wirtschaft und Menschenrechten bei der Abwägung machte er deutlich, daß Verpflichtungen für die Wirtschaft abgelehnt werden und man trotzdem Respekt vor denen habe, die auf eine andere Lösung angewiesen sind und bleiben. So wird der Schutz der Stärkeren zum Schicksal der Menschen mit Behinderungen. Auch eine Sicht auf die UN-BRK und das C im Namen seiner Partei.
Von daher ist verständlich, mit welchen Schritten Barrierefreiheit und Inklusion in Deutschland derzeit nach und nach inhaltlich reduziert werden. Man schaue auf die Auswirkungen bei Planfeststellungsverfahren und gern auch – wie hier – auf das Thema Wohnungsbau.
Mit Erstaunen bemerken Mitstreiter aus Organisationen von Menschen mit Behinderungen immer wieder, daß den in politischer Verantwortung zu vorgestellten Projekten stehenden Personen zu oft nicht mal die Unterscheidung von barrierefreien Wohnungen und solchen nach R-Standard geläufig sind. Bei mir zuletzt eine Beobachtung in der vorletzten Woche.
Kein Wunder, wenn dann aus dem Rollstuhl-Symbol an einer Toilettentür auf eine Behinderten-Toilette geschlossen wird, auch wenn bei der vorhandener Fläche die Mitnahme des Rollstuhls in den Toilettenraum schon räumlich unmöglich ist.
Eine Rede eines Behindertenbeauftragten eines Bundeslandes, der im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau ebenfalls eher auf Freiwilligkeit der Bauherren setzten will als gar auf „schärfere“ Normen im Baurecht, zeigt, wie breit die Gegner barrierefreien Bauens derzeit aufgestellt sind.