Marburg (kobinet)
Behörden-Sprache muss nicht schwer sein.
Die Uni-Versitäts-Stadt Marburg hat das geändert.
Der Fach-Dienst Soziale Leistungen hat viele Schreiben überarbeitet.
Der Fach-Dienst ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Diese Fach-Leute helfen bei bestimmten Aufgaben.
Soziale Leistungen sind Hilfen vom Staat.
Menschen bekommen diese Hilfen, wenn sie Unterstützung brauchen.
Mehr als 50 Dokumente wurden in einfache Sprache übersetzt.
Das Ziel ist: Alle Menschen sollen die Schreiben verstehen.
Die Menschen sollen gut mit dem Sozial-Amt zusammen-arbeiten können.
Das Sozial-Amt ist ein Amt vom Staat.
Dort arbeiten Menschen für die Bürger.
Stadt-Rätin Kirsten Dinnebier sagt dazu:
Menschen mit Sozial-Hilfe sollen fair behandelt werden.
Sozial-Hilfe ist Geld vom Staat.
Menschen bekommen es, wenn sie nicht genug Geld zum Leben haben.
Die Schreiben sollen freundlich und klar sein.
Das Sozial-Amt hält sich dabei an die Gesetze.
Felix Speidel leitet ein Team im Sozial-Amt.
Er sagt: Einfache Sprache hilft sehr.
Die Schreiben werden kürzer und klarer.
Die Menschen verstehen, was von ihnen gewünscht wird.
Sie verstehen auch, warum etwas gewünscht wird.
So können sie besser mit-machen.
Mit-machen bedeutet hier: Die Menschen können Einfluss nehmen.
Sie können sagen, was in ihrem Fall wichtig ist.
Das nennt man Mit-Wirkung.
Du kannst bei Entscheidungen mit-reden.
Einfache Sprache macht Mit-Wirkung leichter.
Vertrauen in staatliches Handeln stärken
Die Schreiben erklären jetzt, was entschieden wurde.
Sie erklären auch, warum etwas entschieden wurde.
So fühlen sich die Menschen nicht übergangen.
Das stärkt das Vertrauen in die Behörde.
Staatliches Handeln bedeutet: Der Staat tut etwas.
Zum Beispiel macht er Gesetze oder gibt Geld.
Das ist ein wichtiges Ziel der Stadt Marburg.
Klare Kommunikation
Kommunikation bedeutet: Menschen tauschen Informationen aus.
Zum Beispiel durch Sprechen oder Schreiben.
Wer ein Schreiben versteht, weiß was zu tun ist.
Wer ein Schreiben versteht, kennt seine Rechte.
Wer ein Schreiben versteht, kennt seine Pflichten.
Das spart Zeit für alle.
Es gibt weniger Fehler und weniger Nach-Fragen.
Früher stand in einem Schreiben zum Beispiel:
Gemäß § 24 Sozial-Gesetz-Buch X ist Ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu den Tatsachen zu äußern.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Man schreibt dafür das Zeichen §.
Das Sozial-Gesetz-Buch ist ein Gesetz-Buch in Deutschland.
Man sagt auch SGB dazu.
Das ist sehr schwer zu verstehen.
Heute steht dort:
Wir müssen eine Entscheidung treffen.
Vielleicht ist diese Entscheidung nicht gut für Sie.
Deshalb möchten wir vorher wissen, was Sie dazu sagen.
Sie haben das Recht, Ihre Meinung zu sagen.
Dieses Recht steht in § 24 des 10. Sozial-Gesetz-Buches.
Oder die Schreiben erklären zuerst den Grund für Sozial-Hilfe:
Das Gesetz legt fest, wie viel Geld jeder Mensch mindestens braucht.
Zum Beispiel für Miete, Essen, Kleidung oder Strom.
Wir haben berechnet, wie viel Geld Sie selbst haben.
Sie brauchen aber mehr Geld zum Leben.
Deshalb zahlen wir Ihnen das fehlende Geld.
Manchmal zahlt das Sozial-Amt direkt an andere.
Zum Beispiel an die Vermieterin oder die Kranken-Kasse.
Eine Kranken-Kasse ist eine Kranken-Versicherung.
Sie zahlt, wenn jemand krank ist und Hilfe braucht.
Die genaue Berechnung steht in den Tabellen des Bescheides.
Ein Bescheid ist eine Entscheidung vom Amt als Brief.
Lob bestätigt die Test-Phase
Das Sozial-Amt hat die neuen Schreiben getestet.
In der Test-Phase wird etwas ausprobiert.
So findet man heraus, ob etwas gut funktioniert.
Viele Menschen haben die neuen Schreiben gelesen.
Darunter waren auch Fach-Leute aus dem Bereich Recht.
Alle Rück-Meldungen waren gut.
Niemand hat einen Rechts-Fehler gefunden.
Peter Schmidt leitet den Fach-Bereich Soziales und Wohnen.
Ein Fach-Bereich ist ein bestimmtes Thema.
Zum Beispiel: Gesundheit oder Schule.
Er sagt: Nur die Rechts-Behelfs-Belehrung bleibt unverändert.
Die Rechts-Behelfs-Belehrung erklärt, was du tun kannst.
Du kannst sie nutzen, wenn du mit einem Bescheid nicht einverstanden bist.
Sie zeigt dir, wie du dich wehren kannst.
Dieser Text muss immer dabei sein.
Auch die Mit-Arbeiterinnen und Mit-Arbeiter werden geschult.
Sie lernen, klar und einfach zu schreiben.
Das hilft ihnen bei ihrer Arbeit.
Es gibt weniger Rück-Fragen und weniger Fehler.
Vorreiter unter den Kommunen
Ein Vorreiter macht etwas Neues als erster.
Andere machen es dann nach.
Marburg ist ein Vorreiter bei einfacher Sprache.
Marburg teilt die neuen Schreiben mit anderen Städten und Gemeinden.
Eine Kommune ist ein Ort wie eine Stadt oder ein Dorf.
Vorlagen sind fertige Muster für Texte.
Man kann sie immer wieder nutzen.
Andere Kommunen können die Vorlagen nutzen.
So können viele Menschen von einfacher Sprache profitieren.
Stadt-Rätin Dinnebier sagt dazu:
Verständliche Verwaltung ist kein einmaliges Projekt.
Eine Verwaltung regelt wichtige Dinge für Menschen.
Zum Beispiel in einer Stadt.
Es ist ein dauerhafter Prozess.
Ein Prozess ist ein Ablauf mit mehreren Schritten.
Die Schritte kommen nach-einander.
Einfache Sprache und genaue Gesetze passen gut zusammen.
Marburg wird diesen Weg weiter gehen.
Das Projekt Gute Nachrichten zur Inklusion begrüßt das.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Niemand wird ausgeschlossen.
Einfache Sprache ist ein wichtiger Schritt zur Inklusion.

Foto: public domain
Marburg (kobinet) Auch Behördensprache muss nicht schwer verständlich sein. Deshalb hat die Universitätsstadt Marburg Bescheide im Bereich des Fachdienstes Soziale Leistungen überarbeitet. Bereits mehr als 50 Dokumente wurden für die Tätigkeiten im Marburger Sozialamt in verständliche Sprache übersetzt. "Bürgerinnen und Bürger, die Sozialhilfeansprüche haben, sollen klar und verständlich, vor allem wertschätzend und partnerschaftlich mit der Behörde zusammenarbeiten können", erklärte Stadträtin und Sozialdezernentin Kirsten Dinnebier das Konzept. "So möchten wir den Dienstleistungsgedanken weiterentwickeln." Dabei ist klar, dass das Sozialamt an rechtliche Vorgaben für seine Tätigkeiten gebunden bleibt, heißt es in einer Presseinformation der Stadt Marburg. Für das Projekt "Gute Nachrichten zur Inklusion" des NETZWERK ARTIKEL 3 ist dies eine gute Entwicklung für mehr Inklusion.
Felix Speidel ist Teamleiter im Sachgebiet für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung und betont: „Wir stellen fest, dass einfache Sprache einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet. Dabei bleibt rechtssicheres Verwaltungshandeln gewährleistet“. Das standardmäßige Kommunikationsformat ist und bleibt deshalb die Textform. Gerade deshalb kommt der einfachen Sprache jedoch eine besondere Schlüsselfunktion zu. Die Bürger*innen wissen, was gefordert ist und aus welchem Grund. Sie können zum Beispiel besser einordnen, wenn es um Mitwirkung geht – also um die Möglichkeit, auf das Verwaltungshandeln selbst Einfluss zu nehmen.
Vertrauen in staatliches Handeln stärken
Indem auch erläutert wird, welche Tatsachen im konkreten Fall für eine Entscheidung wichtig sein können, sollen alle auf dem Wissensstand abgeholt werden, den sie tatsächlich haben. Zugleich wird so verhindert, dass der Eindruck entsteht, „die Verwaltung“ entscheide über das Leben der Menschen, ohne ihr Handeln zu erklären und verständlich zu machen, so Speidel weiter. Auf diese Weise könne auch das Vertrauen in staatliches Handeln gestärkt werden, erläutert er das Ziel der Stadt.
Klare Kommunikation
Denn wer erkennt, was eigentlich entschieden wurde, versteht auch, was aus einer Entscheidung folgt, welche Rechte, Pflichten oder Möglichkeiten er oder sie hat. Klare Kommunikation spart also Zeit und Nerven auf beiden Seiten. Weniger Korrekturen sind erforderlich, und das Verfahren wird insgesamt sachlicher und zielgerichteter. Ein Beispiel macht dies praktisch deutlich. So hieß es ursprünglich: „Gemäß § 24 SGB X ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.“
Die neue Formulierung ist: „Wir müssen eine Entscheidung treffen. Vielleicht ist diese Entscheidung nicht gut für Sie. Deshalb möchten wir vorher wissen, was Sie dazu sagen. Sie haben das Recht, Ihre Meinung zu äußern, und wir wollen nichts übersehen. Ihr Recht steht in Paragraf 24 des Zehnten Buch Sozialgesetzbuchs (SGB X).“
Oder es wird erst einmal der Sachverhalt erklärt: „Warum bekommen Sie Sozialhilfe? Das Gesetz legt fest, wie viel Geld jeder Mensch mindestens zum Leben braucht – zum Beispiel für Miete, Essen, Kleidung oder Strom. Auch besondere Kosten werden mit eingerechnet, zum Beispiel bei Krankheit oder Behinderung. Wir haben berechnet, wie viel Geld Sie selbst haben, zum Beispiel durch Rente. Nach dem Gesetz brauchen Sie aber mehr Geld zum Leben. Deshalb zahlen wir Ihnen das fehlende Geld. Die genaue Berechnung steht in den Tabellen, die zu diesem Bescheid gehören. Manchmal zahlen wir einen Teil des Geldes direkt an andere, zum Beispiel an die Vermieterin, die Krankenkasse oder den Energieversorger.“
Lob bestätigt die Testphase
Damit wird nicht nur Augenhöhe zwischen Verwaltung und Bürger*innen hergestellt, sondern es werden auch Missverständnisse vermieden. „Verwaltung ist mehr als Gesetzesvollzug. Sie ist ein Ort, an dem Menschen dem Staat begegnen – manchmal in ihren verletzlichsten Momenten. Verständliche Sprache macht diese Begegnung menschlich“, so Speidel.
„Während einer Testphase haben wir ganz unterschiedliche Adressaten nach ihrer Meinung gefragt und um Rückmeldungen gebeten“, beschreibt er das Projekt. Darunter waren auch Expert*innen juristischer Arbeitsgebiete. Die Rückmeldungen sind ausschließlich positiv und zustimmend.
„Von keiner Stelle sind uns bislang Rechtsfehler bescheinigt worden“, bekräftigt Peter Schmidt, Fachbereichsleiter Soziales und Wohnen der Universitätsstadt Marburg. „Nur die Rechtsbehelfsbelehrung muss so bleiben, wie sie ist.“
Auch die Sachbearbeiter*innen werden in Marburg geschult, damit sie nach und nach auch die individuellen Teile der Schreiben verständlich formulieren können, fügt Stadträtin Dinnebier hinzu. Und das Feedback aus der Praxis sei positiv: Die neuen Texte helfen nicht nur den Adressat*innen, sondern auch den Mitarbeitenden, die mit mehr Klarheit und weniger Rückfragen arbeiten können.
Vorreiter unter den Kommunen
Der Fachdienst Soziale Leistungen wird zudem die überarbeiteten Bescheide auf einer Austauschplattform bereitstellen, so dass andere Kommunen von den Vorlagen profitieren – oder Anregungen für eigene Wege erhalten können. „Verständliche Verwaltung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess“, erläutert dazu die Marburger Stadträtin Dinnebier. Die Erfahrungen aus dem Sozialamt zeigten, dass sich rechtliche Genauigkeit und klare Sprache nicht ausschließen, sondern gegenseitig stärken. Den Weg wolle die Stadt Marburg mit dem Fachdienst Soziale Leistungen konsequent weitergehen.

Foto: public domain
Marburg (kobinet) Auch Behördensprache muss nicht schwer verständlich sein. Deshalb hat die Universitätsstadt Marburg Bescheide im Bereich des Fachdienstes Soziale Leistungen überarbeitet. Bereits mehr als 50 Dokumente wurden für die Tätigkeiten im Marburger Sozialamt in verständliche Sprache übersetzt. "Bürgerinnen und Bürger, die Sozialhilfeansprüche haben, sollen klar und verständlich, vor allem wertschätzend und partnerschaftlich mit der Behörde zusammenarbeiten können", erklärte Stadträtin und Sozialdezernentin Kirsten Dinnebier das Konzept. "So möchten wir den Dienstleistungsgedanken weiterentwickeln." Dabei ist klar, dass das Sozialamt an rechtliche Vorgaben für seine Tätigkeiten gebunden bleibt, heißt es in einer Presseinformation der Stadt Marburg. Für das Projekt "Gute Nachrichten zur Inklusion" des NETZWERK ARTIKEL 3 ist dies eine gute Entwicklung für mehr Inklusion.
Felix Speidel ist Teamleiter im Sachgebiet für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung und betont: „Wir stellen fest, dass einfache Sprache einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet. Dabei bleibt rechtssicheres Verwaltungshandeln gewährleistet“. Das standardmäßige Kommunikationsformat ist und bleibt deshalb die Textform. Gerade deshalb kommt der einfachen Sprache jedoch eine besondere Schlüsselfunktion zu. Die Bürger*innen wissen, was gefordert ist und aus welchem Grund. Sie können zum Beispiel besser einordnen, wenn es um Mitwirkung geht – also um die Möglichkeit, auf das Verwaltungshandeln selbst Einfluss zu nehmen.
Vertrauen in staatliches Handeln stärken
Indem auch erläutert wird, welche Tatsachen im konkreten Fall für eine Entscheidung wichtig sein können, sollen alle auf dem Wissensstand abgeholt werden, den sie tatsächlich haben. Zugleich wird so verhindert, dass der Eindruck entsteht, „die Verwaltung“ entscheide über das Leben der Menschen, ohne ihr Handeln zu erklären und verständlich zu machen, so Speidel weiter. Auf diese Weise könne auch das Vertrauen in staatliches Handeln gestärkt werden, erläutert er das Ziel der Stadt.
Klare Kommunikation
Denn wer erkennt, was eigentlich entschieden wurde, versteht auch, was aus einer Entscheidung folgt, welche Rechte, Pflichten oder Möglichkeiten er oder sie hat. Klare Kommunikation spart also Zeit und Nerven auf beiden Seiten. Weniger Korrekturen sind erforderlich, und das Verfahren wird insgesamt sachlicher und zielgerichteter. Ein Beispiel macht dies praktisch deutlich. So hieß es ursprünglich: „Gemäß § 24 SGB X ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.“
Die neue Formulierung ist: „Wir müssen eine Entscheidung treffen. Vielleicht ist diese Entscheidung nicht gut für Sie. Deshalb möchten wir vorher wissen, was Sie dazu sagen. Sie haben das Recht, Ihre Meinung zu äußern, und wir wollen nichts übersehen. Ihr Recht steht in Paragraf 24 des Zehnten Buch Sozialgesetzbuchs (SGB X).“
Oder es wird erst einmal der Sachverhalt erklärt: „Warum bekommen Sie Sozialhilfe? Das Gesetz legt fest, wie viel Geld jeder Mensch mindestens zum Leben braucht – zum Beispiel für Miete, Essen, Kleidung oder Strom. Auch besondere Kosten werden mit eingerechnet, zum Beispiel bei Krankheit oder Behinderung. Wir haben berechnet, wie viel Geld Sie selbst haben, zum Beispiel durch Rente. Nach dem Gesetz brauchen Sie aber mehr Geld zum Leben. Deshalb zahlen wir Ihnen das fehlende Geld. Die genaue Berechnung steht in den Tabellen, die zu diesem Bescheid gehören. Manchmal zahlen wir einen Teil des Geldes direkt an andere, zum Beispiel an die Vermieterin, die Krankenkasse oder den Energieversorger.“
Lob bestätigt die Testphase
Damit wird nicht nur Augenhöhe zwischen Verwaltung und Bürger*innen hergestellt, sondern es werden auch Missverständnisse vermieden. „Verwaltung ist mehr als Gesetzesvollzug. Sie ist ein Ort, an dem Menschen dem Staat begegnen – manchmal in ihren verletzlichsten Momenten. Verständliche Sprache macht diese Begegnung menschlich“, so Speidel.
„Während einer Testphase haben wir ganz unterschiedliche Adressaten nach ihrer Meinung gefragt und um Rückmeldungen gebeten“, beschreibt er das Projekt. Darunter waren auch Expert*innen juristischer Arbeitsgebiete. Die Rückmeldungen sind ausschließlich positiv und zustimmend.
„Von keiner Stelle sind uns bislang Rechtsfehler bescheinigt worden“, bekräftigt Peter Schmidt, Fachbereichsleiter Soziales und Wohnen der Universitätsstadt Marburg. „Nur die Rechtsbehelfsbelehrung muss so bleiben, wie sie ist.“
Auch die Sachbearbeiter*innen werden in Marburg geschult, damit sie nach und nach auch die individuellen Teile der Schreiben verständlich formulieren können, fügt Stadträtin Dinnebier hinzu. Und das Feedback aus der Praxis sei positiv: Die neuen Texte helfen nicht nur den Adressat*innen, sondern auch den Mitarbeitenden, die mit mehr Klarheit und weniger Rückfragen arbeiten können.
Vorreiter unter den Kommunen
Der Fachdienst Soziale Leistungen wird zudem die überarbeiteten Bescheide auf einer Austauschplattform bereitstellen, so dass andere Kommunen von den Vorlagen profitieren – oder Anregungen für eigene Wege erhalten können. „Verständliche Verwaltung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess“, erläutert dazu die Marburger Stadträtin Dinnebier. Die Erfahrungen aus dem Sozialamt zeigten, dass sich rechtliche Genauigkeit und klare Sprache nicht ausschließen, sondern gegenseitig stärken. Den Weg wolle die Stadt Marburg mit dem Fachdienst Soziale Leistungen konsequent weitergehen.




