Berlin (kobinet)
Die Finanz-Kommission Gesundheit hat am 30. März 2026 ihre Empfehlungen vorgestellt.
Eine Finanz-Kommission ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Diese Gruppe kümmert sich um Geld-Fragen im Gesundheits-Bereich.
Empfehlungen sind Vorschläge, was man tun sollte.
Die Gruppe empfiehlt 66 Maßnahmen.
Maßnahmen sind Schritte, die man unternimmt, um etwas zu verbessern.
Diese Maßnahmen sollen die Geld-Probleme der Kranken-Kassen lösen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele hat dazu Stellung genommen.
Der VdK ist ein großer Sozial-Verband in Deutschland.
Ein Sozial-Verband ist eine Gruppe von Menschen, die anderen bei Problemen hilft.
Der VdK vertritt Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen.
Der VdK begrüßt Einsparungen bei Leistungs-Erbringern.
Leistungs-Erbringer sind zum Beispiel Ärzte und Kliniken.
Der VdK ist aber gegen Kürzungen für Patientinnen und Patienten.
Wichtige Leistungen der gesetzlichen Kranken-Versicherung müssen erhalten bleiben.
Die gesetzliche Kranken-Versicherung zahlt für Arzt-Besuche und Medikamente.
Viele Menschen in Deutschland sind Pflicht-Mitglied.
Es gibt Pläne zur Familien-Versicherung.
Bei der Familien-Versicherung sind alle in einer Familie versichert.
Kinder und Ehe-Partner sind kostenlos mitversichert.
Diese kostenlose Mit-Versicherung soll abgeschafft werden.
Der VdK lehnt das ab.
Die Familien-Versicherung muss vor allem für Familien mit wenig Geld erhalten bleiben.
Viele Frauen konnten früher nicht viel arbeiten.
Eine Abschaffung würde sie dafür bestrafen.
Es gibt auch Pläne beim Kranken-Geld.
Kranken-Geld bekommt man, wenn man lange krank ist.
Die Kranken-Kasse zahlt dann einen Teil des Lohns.
Zurzeit sind das 70 Prozent des normalen Lohns.
Das soll auf 65 Prozent sinken.
Das trifft Menschen mit wenig Geld besonders hart.
Der VdK fordert sozial gerechte Lösungen.
Der VdK schlägt eine Staffelung beim Kranken-Geld vor.
Staffelung bedeutet: Etwas wird nach Einkommens-Höhe aufgeteilt.
Wer weniger verdient, bekommt mehr Schutz.
So sollen Betroffene nicht in die Grund-Sicherung gedrängt werden.
Grund-Sicherung ist Geld vom Staat für Menschen ohne eigenes Einkommen.
Es gibt Pläne, Zu-Zahlungen für Medikamente zu erhöhen.
Zu-Zahlungen sind Kosten, die du selbst bezahlst, zum Beispiel für Medikamente.
Der VdK begrüßt eine geplante Staffelung dabei.
Wer wenig Geld hat, soll weniger zuzahlen.
Der VdK fordert: Diese Hilfe muss automatisch gewährt werden.
Menschen sollen sie nicht extra beantragen müssen.
Es gibt Pläne für ein Teil-Kranken-Geld.
Teil-Kranken-Geld bedeutet: Du bist krank und arbeitest weniger.
Du bekommst dann einen Teil des Lohns von der Kranken-Kasse.
Das heißt: Kranke sollen teilweise weiterarbeiten.
Der VdK lehnt das klar ab.
Das setzt kranke Menschen unter Druck.
In vielen Berufen ist Teilzeit-Arbeit bei Krankheit nicht möglich.
Es gibt auch gute Nachrichten.
Die Praxis-Gebühr soll nicht wieder eingeführt werden.
Die Praxis-Gebühr war früher ein Betrag für jeden Arzt-Besuch.
Das begrüßt der VdK.
Bestimmte Kosten sollen künftig aus Steuer-Mitteln bezahlt werden.
Steuer-Mittel ist Geld, das Menschen an den Staat zahlen.
Der Staat nutzt dieses Geld für alle.
Das hatte der VdK schon lange gefordert.
Verena Bentele sagt dazu:
Reformen im Gesundheits-Wesen müssen sozial gerecht sein.
Reformen sind Veränderungen von Regeln.
Solidarität bedeutet: Menschen helfen sich gegenseitig, zum Beispiel bei Krankheit.
Solidarität muss die Grundlage sein.
Patientinnen und Patienten dürfen nicht die Leidtragenden sein.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen für Reformen im Gesundheitswesen am 30. März 2026 vorgestellt. Das Gremium empfiehlt insgesamt 66 Maßnahmen, um die Milliardenlöcher bei den Krankenkassen zu schließen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt zu den Vorschlägen: "Aus Sicht des VdK sind die vorgelegten Reformvorschläge differenziert zu betrachten. Der Sozialverband VdK begrüßt, dass erhebliches Einsparungspotenzial bei den Leistungserbringern identifiziert wurde. Vorgeschlagene Leistungskürzungen für die Patientinnen und Patienten sieht der VdK aber kritisch. Zentrale Elemente der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht aus kurzfristigen Sparzwängen heraus geschwächt werden."
Die diskutierte Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten weist der VdK zurück. Dabei handelt es sich nach Ansicht des VdK keineswegs um ein verzichtbares Privileg, sondern um einen tragenden Pfeiler gelebter Solidarität. Die Familienversicherung sei ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung und müsse vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unangetastet bleiben. Der Wegfall bestrafe sie für die gelebte Realität in Deutschland, dass viele Frauen in der Vergangenheit nicht so arbeiten konnten, wie sie wollten.
Ebenso kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschnitte beim Krankengeld. Eine Absenkung von derzeit 70 Prozent des Regelentgelts auf 65 Prozent sowie von maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts auf 85 Prozent würde insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen hart treffen. Statt pauschaler Kürzungen brauche es differenzierte und sozial ausgewogene Lösungen, wie sie in anderen Maßnahmenvorschlägen begrüßenswerter Weise vorkommen: „Die Kommission kann soziale Staffelung, muss es aber an jeder Stelle zeigen. Denkbar ist für den VdK eine Staffelung, die sich am vorherigen Einkommen orientiert und sicherstellt, dass Betroffene nicht verstärkt in die Grundsicherung gedrängt werden. Gezeigt hat sie dies bei der Erhöhung der Zuzahlungsbegrenzungen um 50 Prozent. Zuzahlungen zu Arzneimitteln oder Behandlungen können drastische Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben, die sich diese nicht leisten können. Dass hier eine soziale Staffelung angedacht ist, begrüßt der VdK. Wir fordern, dass diese antragslos gewährt werden müssen, sonst verfehlen sie ihre Wirkung“, betonte Verena Bentele.
Die Einführung eines Teilkrankengeldes auf Basis abgestufter Arbeitsunfähigkeit lehnt der VdK klar ab. Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt. Zudem sei die praktische Umsetzung in vielen Berufen schlicht nicht realisierbar. Positiv hebt der VdK hervor, dass die Wiedereinführung einer Praxisgebühr offenbar nicht weiterverfolgt wird. Ebenso sei es ein richtiger Schritt, versicherungsfremde Leistungen wie beispielsweise das Bürgergeld künftig stärker aus Steuermitteln zu finanzieren und den Bundeszuschuss zu dynamisieren. Dies hatte der VdK schon lange gefordert, denn auch der Bund muss seinen Anteil an der Konsolidierung des Gesundheitssystems leisten.
„Der VdK fordert insgesamt: Reformen im Gesundheitswesen müssen sich an sozialer Gerechtigkeit und Solidarität orientieren – nicht an kurzfristigen Einsparzielen. Patientinnen und Patienten dürfen dabei nicht die Leidtragenden sein“, betonte Verena Bentele.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen für Reformen im Gesundheitswesen am 30. März 2026 vorgestellt. Das Gremium empfiehlt insgesamt 66 Maßnahmen, um die Milliardenlöcher bei den Krankenkassen zu schließen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt zu den Vorschlägen: "Aus Sicht des VdK sind die vorgelegten Reformvorschläge differenziert zu betrachten. Der Sozialverband VdK begrüßt, dass erhebliches Einsparungspotenzial bei den Leistungserbringern identifiziert wurde. Vorgeschlagene Leistungskürzungen für die Patientinnen und Patienten sieht der VdK aber kritisch. Zentrale Elemente der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht aus kurzfristigen Sparzwängen heraus geschwächt werden."
Die diskutierte Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten weist der VdK zurück. Dabei handelt es sich nach Ansicht des VdK keineswegs um ein verzichtbares Privileg, sondern um einen tragenden Pfeiler gelebter Solidarität. Die Familienversicherung sei ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung und müsse vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unangetastet bleiben. Der Wegfall bestrafe sie für die gelebte Realität in Deutschland, dass viele Frauen in der Vergangenheit nicht so arbeiten konnten, wie sie wollten.
Ebenso kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschnitte beim Krankengeld. Eine Absenkung von derzeit 70 Prozent des Regelentgelts auf 65 Prozent sowie von maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts auf 85 Prozent würde insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen hart treffen. Statt pauschaler Kürzungen brauche es differenzierte und sozial ausgewogene Lösungen, wie sie in anderen Maßnahmenvorschlägen begrüßenswerter Weise vorkommen: „Die Kommission kann soziale Staffelung, muss es aber an jeder Stelle zeigen. Denkbar ist für den VdK eine Staffelung, die sich am vorherigen Einkommen orientiert und sicherstellt, dass Betroffene nicht verstärkt in die Grundsicherung gedrängt werden. Gezeigt hat sie dies bei der Erhöhung der Zuzahlungsbegrenzungen um 50 Prozent. Zuzahlungen zu Arzneimitteln oder Behandlungen können drastische Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben, die sich diese nicht leisten können. Dass hier eine soziale Staffelung angedacht ist, begrüßt der VdK. Wir fordern, dass diese antragslos gewährt werden müssen, sonst verfehlen sie ihre Wirkung“, betonte Verena Bentele.
Die Einführung eines Teilkrankengeldes auf Basis abgestufter Arbeitsunfähigkeit lehnt der VdK klar ab. Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt. Zudem sei die praktische Umsetzung in vielen Berufen schlicht nicht realisierbar. Positiv hebt der VdK hervor, dass die Wiedereinführung einer Praxisgebühr offenbar nicht weiterverfolgt wird. Ebenso sei es ein richtiger Schritt, versicherungsfremde Leistungen wie beispielsweise das Bürgergeld künftig stärker aus Steuermitteln zu finanzieren und den Bundeszuschuss zu dynamisieren. Dies hatte der VdK schon lange gefordert, denn auch der Bund muss seinen Anteil an der Konsolidierung des Gesundheitssystems leisten.
„Der VdK fordert insgesamt: Reformen im Gesundheitswesen müssen sich an sozialer Gerechtigkeit und Solidarität orientieren – nicht an kurzfristigen Einsparzielen. Patientinnen und Patienten dürfen dabei nicht die Leidtragenden sein“, betonte Verena Bentele.




