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Will Bremen Massenunterkünfte für Menschen mit Behinderung wieder salonfähig machen ?

Portraitfoto von Nico Oppel ein Mann mit Brille und leichtem Bartwuchs vor grünem Hintergrund
Nico Oppel - Geschäftsleitung Martinsclub Bremen
Foto: Frank Schaffka

BREMEN (kobinet) Das Land Bremen plant aktuell, die Bauverordnung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes anzupassen. Dies betrifft auch Menschen mit Behinderungen, die in sogenannten besonderen Wohnformen, allgemein als Wohnheim bekannt, gemeinsam unter einem Dach leben und dort betreut werden. Bisher gilt hierfür eine Obergrenze von 24 Personen. Laut aktuellem Entwurf der Bauverordnung soll diese auf bis zu 80 Personen angehoben werden.

Nico Oppel von der  Geschäftsleitung des Martinsclub Bremen erklärt dazu: „Mit großer Sorge nehmen wir dies zur Kenntnis. Denn die Änderung steht im absoluten Widerspruch zu den Zielen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Dieses gibt die Ambulantisierung besonderer Wohnformen als Leitprinzip vor: Menschen mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt und eingebunden in ihren Sozialraum leben können. Dazu gehört unweigerlich, die Unterbringung in kleinen Wohneinheiten wie Appartments oder überschaubaren Wohngemeinschaften zu ermöglichen, statt Massenunterkünfte für viele Menschen zu schaffen. Die bisherige Begrenzung auf 24 Plätze war ein zentrales Instrument, um diesen Prozess zu unterstützen und dem Ausbau großer Wohnheime entgegenzuwirken. Mit der vorgesehenen Ausweitung ist zu befürchten, dass die Ambulantisierung ausgehebelt wird. Klassischen Wohnheimen wird Tür und Tor geöffnet. Kleinere Wohnsettings werden blockiert, die Selbstbestimmung behinderter Menschen bleibt auf der Strecke. Exklusion statt Inklusion!“

In der Praxis zeigt sich bereits, dass kleine Wohneinheiten unverzichtbar sind: In überschaubaren, dezentralen Strukturen haben Menschen mit Behinderung die besten Voraussetzungen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Hier erhalten sie Zugang zu Nachbarschaften, Freizeit, Kultur und zum Arbeitsleben, was ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln fördert. Inklusive Begegnungen auf Augenhöhe sind nur auf diese Weise möglich. Weniger ist in diesem Fall deutlich mehr.

Durch Großeinrichtungen mit bis zu 80 (!) Plätzen entstehen nach den Erfahrungen des Bremer Martinsclubs nicht nur Sonderwelten, in denen behinderte Menschen unter sich bleiben, sondern auch aus Gesundheitsaspekten sind Heime ein Problem. Diese Erkenntnis aus der Corona-Pandemie sollte eigentlich bekannt sein: höchste Ansteckungsgefahr, ganze Häuser unter Quarantäne, schwere Krankheitsverläufe, psychische Belastungen für Bewohnende und das Personal. In Massenunterkünften für bis zu 80 Personen, davon ist beim Martinsclub Bremen jeder überzeugt, kann Selbstbestimmung nicht gelingen.

„Wir als Martinsclub Bremen“, betont Nico Oppel, „setzen ambulantes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen seit vielen Jahren erfolgreich um. Große Unterkünfte ambulantisieren wir, stationäre Wohnformen wollen wir im Martinsclub ganz abschaffen. Wir fordern die bremische Landespolitik auf, an der Maximalgröße von 24 Plätzen festzuhalten und die Ambulantisierung weiterhin als maßgebliches Ziel für echte Teilhabe anzuerkennen.“