BREMEN (kobinet)
Das Land Bremen will eine Regel ändern.
Die Regel heißt: Bremisches Wohn- und Betreuungs-Gesetz.
Dieses Gesetz gilt im Bundes-Land Bremen.
Es schützt Menschen in Pflege-Heimen und betreuten Wohn-Einrichtungen.
Diese Regel betrifft Menschen mit Behinderungen.
Viele dieser Menschen leben in einem Wohn-Heim.
Manche Menschen können nicht gut sehen oder hören.
Manche Menschen können nicht gut gehen oder lernen.
Sie brauchen besondere Hilfe im Alltag.
Im Wohn-Heim leben mehrere Menschen zusammen.
Sie bekommen dort Hilfe und Betreuung.
Betreuung bedeutet: Jemand hilft dir im Alltag.
Bisher dürfen maximal 24 Menschen in einem Wohn-Heim leben.
Das Land Bremen will diese Zahl jetzt erhöhen.
Künftig sollen bis zu 80 Menschen in einem Wohn-Heim leben dürfen.
Der Martins-Club Bremen ist eine Organisation.
Eine Organisation ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen für ein Ziel.
Der Martins-Club hilft Menschen mit Behinderungen.
Nico Oppel arbeitet beim Martins-Club Bremen.
Er ist in der Geschäfts-Leitung tätig.
Die Geschäfts-Leitung sind die Chefs einer Firma.
Sie treffen wichtige Entscheidungen für die Firma.
Nico Oppel macht sich große Sorgen um diese Änderung.
Es gibt ein Gesetz: das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz gilt in ganz Deutschland.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Dieses Gesetz hat ein wichtiges Ziel.
Menschen mit Behinderungen sollen selbst-bestimmt leben.
Selbst-bestimmt bedeutet: Man entscheidet selbst über sein Leben.
Menschen mit Behinderungen sollen mitten in der Gesell-schaft wohnen.
Gesell-schaft bedeutet: Alle Menschen leben zusammen.
Jeder gehört dazu.
Kleine Wohn-Einheiten helfen dabei.
Kleine Wohn-Einheiten sind zum Beispiel Wohnungen.
Oder kleine Wohn-Gemeinschaften mit wenigen Menschen.
In kleinen Wohn-Einheiten können Menschen am Stadt-Teil teilnehmen.
Sie können Freizeit und Kultur erleben.
Sie können arbeiten gehen.
Das fördert ihr selbst-bestimmtes Leben.
Die bisherige Grenze von 24 Plätzen war sehr wichtig.
Sie hat große Wohn-Heime verhindert.
Große Wohn-Heime mit bis zu 80 Plätzen sind ein Problem.
Dort leben Menschen mit Behinderungen nur unter sich.
Das ist keine echte Teil-habe an der Gesell-schaft.
Teil-habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu und ist dabei.
Große Wohn-Heime sind auch aus Gesundheits-Gründen ein Problem.
Das hat die Corona-Pandemie gezeigt.
Pandemie bedeutet: Eine Krankheit gibt es weltweit.
Sehr viele Menschen werden krank.
In großen Heimen stecken sich viele Menschen schnell an.
Ganze Häuser mussten in Quarantäne.
Quarantäne bedeutet: Man bleibt zu Hause.
Man hat keinen Kontakt zu anderen Menschen.
Viele Menschen wurden schwer krank.
Bewohnende und Personal litten sehr darunter.
Bewohnende sind Menschen, die dort wohnen.
Personal sind alle Menschen, die dort arbeiten.
In Unterkünften mit bis zu 80 Personen ist Selbst-Bestimmung kaum möglich.
Das ist die klare Meinung des Martins-Club Bremen.
Der Martins-Club Bremen fordert die Landes-Politik auf.
Landes-Politik bedeutet: Die Regierung eines Bundes-Landes macht Regeln.
Diese Regeln gelten nur in diesem Bundes-Land.
Die Grenze von 24 Plätzen soll bleiben.
Nur so ist echte Teil-habe möglich.

Foto: Frank Schaffka
BREMEN (kobinet) Das Land Bremen plant aktuell, die Bauverordnung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes anzupassen. Dies betrifft auch Menschen mit Behinderungen, die in sogenannten besonderen Wohnformen, allgemein als Wohnheim bekannt, gemeinsam unter einem Dach leben und dort betreut werden. Bisher gilt hierfür eine Obergrenze von 24 Personen. Laut aktuellem Entwurf der Bauverordnung soll diese auf bis zu 80 Personen angehoben werden.
Nico Oppel von der Geschäftsleitung des Martinsclub Bremen erklärt dazu: „Mit großer Sorge nehmen wir dies zur Kenntnis. Denn die Änderung steht im absoluten Widerspruch zu den Zielen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Dieses gibt die Ambulantisierung besonderer Wohnformen als Leitprinzip vor: Menschen mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt und eingebunden in ihren Sozialraum leben können. Dazu gehört unweigerlich, die Unterbringung in kleinen Wohneinheiten wie Appartments oder überschaubaren Wohngemeinschaften zu ermöglichen, statt Massenunterkünfte für viele Menschen zu schaffen. Die bisherige Begrenzung auf 24 Plätze war ein zentrales Instrument, um diesen Prozess zu unterstützen und dem Ausbau großer Wohnheime entgegenzuwirken. Mit der vorgesehenen Ausweitung ist zu befürchten, dass die Ambulantisierung ausgehebelt wird. Klassischen Wohnheimen wird Tür und Tor geöffnet. Kleinere Wohnsettings werden blockiert, die Selbstbestimmung behinderter Menschen bleibt auf der Strecke. Exklusion statt Inklusion!“
In der Praxis zeigt sich bereits, dass kleine Wohneinheiten unverzichtbar sind: In überschaubaren, dezentralen Strukturen haben Menschen mit Behinderung die besten Voraussetzungen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Hier erhalten sie Zugang zu Nachbarschaften, Freizeit, Kultur und zum Arbeitsleben, was ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln fördert. Inklusive Begegnungen auf Augenhöhe sind nur auf diese Weise möglich. Weniger ist in diesem Fall deutlich mehr.
Durch Großeinrichtungen mit bis zu 80 (!) Plätzen entstehen nach den Erfahrungen des Bremer Martinsclubs nicht nur Sonderwelten, in denen behinderte Menschen unter sich bleiben, sondern auch aus Gesundheitsaspekten sind Heime ein Problem. Diese Erkenntnis aus der Corona-Pandemie sollte eigentlich bekannt sein: höchste Ansteckungsgefahr, ganze Häuser unter Quarantäne, schwere Krankheitsverläufe, psychische Belastungen für Bewohnende und das Personal. In Massenunterkünften für bis zu 80 Personen, davon ist beim Martinsclub Bremen jeder überzeugt, kann Selbstbestimmung nicht gelingen.
„Wir als Martinsclub Bremen“, betont Nico Oppel, „setzen ambulantes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen seit vielen Jahren erfolgreich um. Große Unterkünfte ambulantisieren wir, stationäre Wohnformen wollen wir im Martinsclub ganz abschaffen. Wir fordern die bremische Landespolitik auf, an der Maximalgröße von 24 Plätzen festzuhalten und die Ambulantisierung weiterhin als maßgebliches Ziel für echte Teilhabe anzuerkennen.“

Foto: Frank Schaffka
BREMEN (kobinet) Das Land Bremen plant aktuell, die Bauverordnung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes anzupassen. Dies betrifft auch Menschen mit Behinderungen, die in sogenannten besonderen Wohnformen, allgemein als Wohnheim bekannt, gemeinsam unter einem Dach leben und dort betreut werden. Bisher gilt hierfür eine Obergrenze von 24 Personen. Laut aktuellem Entwurf der Bauverordnung soll diese auf bis zu 80 Personen angehoben werden.
Nico Oppel von der Geschäftsleitung des Martinsclub Bremen erklärt dazu: „Mit großer Sorge nehmen wir dies zur Kenntnis. Denn die Änderung steht im absoluten Widerspruch zu den Zielen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Dieses gibt die Ambulantisierung besonderer Wohnformen als Leitprinzip vor: Menschen mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt und eingebunden in ihren Sozialraum leben können. Dazu gehört unweigerlich, die Unterbringung in kleinen Wohneinheiten wie Appartments oder überschaubaren Wohngemeinschaften zu ermöglichen, statt Massenunterkünfte für viele Menschen zu schaffen. Die bisherige Begrenzung auf 24 Plätze war ein zentrales Instrument, um diesen Prozess zu unterstützen und dem Ausbau großer Wohnheime entgegenzuwirken. Mit der vorgesehenen Ausweitung ist zu befürchten, dass die Ambulantisierung ausgehebelt wird. Klassischen Wohnheimen wird Tür und Tor geöffnet. Kleinere Wohnsettings werden blockiert, die Selbstbestimmung behinderter Menschen bleibt auf der Strecke. Exklusion statt Inklusion!“
In der Praxis zeigt sich bereits, dass kleine Wohneinheiten unverzichtbar sind: In überschaubaren, dezentralen Strukturen haben Menschen mit Behinderung die besten Voraussetzungen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Hier erhalten sie Zugang zu Nachbarschaften, Freizeit, Kultur und zum Arbeitsleben, was ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln fördert. Inklusive Begegnungen auf Augenhöhe sind nur auf diese Weise möglich. Weniger ist in diesem Fall deutlich mehr.
Durch Großeinrichtungen mit bis zu 80 (!) Plätzen entstehen nach den Erfahrungen des Bremer Martinsclubs nicht nur Sonderwelten, in denen behinderte Menschen unter sich bleiben, sondern auch aus Gesundheitsaspekten sind Heime ein Problem. Diese Erkenntnis aus der Corona-Pandemie sollte eigentlich bekannt sein: höchste Ansteckungsgefahr, ganze Häuser unter Quarantäne, schwere Krankheitsverläufe, psychische Belastungen für Bewohnende und das Personal. In Massenunterkünften für bis zu 80 Personen, davon ist beim Martinsclub Bremen jeder überzeugt, kann Selbstbestimmung nicht gelingen.
„Wir als Martinsclub Bremen“, betont Nico Oppel, „setzen ambulantes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen seit vielen Jahren erfolgreich um. Große Unterkünfte ambulantisieren wir, stationäre Wohnformen wollen wir im Martinsclub ganz abschaffen. Wir fordern die bremische Landespolitik auf, an der Maximalgröße von 24 Plätzen festzuhalten und die Ambulantisierung weiterhin als maßgebliches Ziel für echte Teilhabe anzuerkennen.“




