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STUTTGART (kobinet) Seit Jahresbeginn hat sich mit der Neuvergabe der EUTB – Beratungsstellen die Beratungslandschaft für Menschen mit Beeinträchtigungen verändert, das jedoch, so das ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben, leider nicht immer zum Vorteil der Ratsuchenden. Deshalb hat sich ABS – ZsL e.V. entschlossen, in einem Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Vergabeentscheidung der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) zu klagen.










































