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Kassel (kobinet) Behinderte Menschen in Deutschland fragen sich, warum noch nicht alle Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten untertitelt und als Hörfilm ausgestrahlt werden. Sie fragen sich, warum eine eingeblendete Gebärdensprachdolmetschung immer noch die Ausnahme ist. Und warum werden Probleme aus ihrem täglichen Leben selten von den Medien aufgegriffen? Schließlich ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 26. März seit 14 Jahren geltendes Recht in Deutschland. Bund, Länder und Kommunen haben sich damit verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Menschenrechte von behinderten Menschen sicherzustellen. Dies teilte der Deutsche Behindertenrat (DBR) in einer Presseinformation mit.








































