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Barrieren auf Bahnreisen werden entschädigt

Hublift am Bahnsteig mit einfahrendem Zug
Hublift am Bahnsteig mit einfahrendem Zug
Foto: ISL Alexander Ahrens

BERLIN (kobinet) Das Team von refundrebel hat in Verhandlungen mit der Bahn erreicht, dass sich die Bahn zu einem Entschädigungskatalog für Barrieren auf Bahnreisen bereiterklärt hat. Das bedeutet, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ab jetzt offiziell Entschädigungen für Barrieren über den Kundenservice einfordern können.



Nach der bisherigen Entschädigungstabellen liegen die Beträge der Entschädigungen für fehlende Barrierefreiheit oder Ein-/Ausstiegshilfen, für das Fehlen barrierefreier Sitzplätze auf der Höhe zwischen 150 und 250 Euro. Das Fehlen einer barrierefreien Toilette wird in Abhängigkeit von der Fahrtdauer zwischen 150 und 450 Euro entschädigt.

Anträge auf Entschädigungen können auf der Website von „refundrebel“ gestellt werden.

Aktuell arbeitet die Deutsche Bahn (DB) daran, den Kundenservice in die Entschädigungs-Thematik einzuarbeiten. Ziel ist es, dass Anträge durch den Kundenservice eigenständig beantwortet und bezahlt werden können. Wie lange das aber dauert, wie schnell der Kundenservice eingearbeitet wird und dann tatsächlich arbeitet ist gegenwärtig noch unklar.

Über das Portal „refundrebel“ gestellten Anträge sollen an den Kundenservice weitergeleitet werden, weshalb ist derzeit bezüglich bereits vor längerer Zeit gestellter Anträge leider nicht absehen können, wann diese erstattet werden. Die bisherige Erfahrungen mit anderen Fahrgastrechte-Fällen verweisen jedoch darauf, dass die durch den Kundendialog bearbeiteten Anträge sich in der Bearbeitung leider etwas hinziehen.