
Foto: Bundessozialgericht
Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht (BSG) hat einem Bericht von ärzteblatt.de zufolge gehbehinderten Menschen den Zugang zu Behindertenparkplätzen erleichtert. Maßgeblich ist demnach, dass diese auf normalen öffentlichen Wegen auch in fremder Umgebung keine weiteren Strecken mehr gehen können, wie das BSG in zwei am 10. März bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag entschied (Az: B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R), heißt es in dem ärzteblatt-Bericht.