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Berlin (kobinet) Am 27. März führt der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts durch. Im Vorfeld der Anhörung findet am 22. März von 10:30 bis 11:30 Uhr eine Aktion vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, in Berlin mit der Übergabe der Petition für ein besseres und verbindlicheres Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) statt. Knapp 5.000 Menschen haben die von Walter Brinkmann initiierte Petition bisher online auf change.org unterstützt. Noch ist die Zeichnung durch weitere Unterstützer*innen möglich.
„Wir wollen erreichen das BEM-Gespräche für Betriebe verpflichtend werden. Wir wollen den gesetzlichen Anspruch auf die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell endlich durchsetzen. Dieser Anspruch darf nicht an der kurzsichtigen unvernünftigen Klientelpolitik der FDP scheitern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, das nach 70 Jahren die Bußgeldvorschrift für Betriebe gestrichen werden soll, die bewusst und fahrlässig keine Menschen mit Behinderunegn beschäftigen. Dieser Skandal muss zurückgenommen werden. Darum beteiligt euch an unserer Aktion am 22.3. in Berlin“, heißt es im Aufruf für die Protestaktion vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Walter Brinkmann.
Zur notwendigen rechtlichen Verankerung eines Individualanspruchs auf BEM und auf stufenweise Wiedereingliederung, soweit dem betriebliche Gründe nicht entgegen stehen, sowie zur Ablehnung des vorgesehenen Wegfalls der Bußgeldsanktion für beschäftigungsunwillige Arbeitgeber („Freikaufen von der Pflicht zur Beschäftiigung von schwerbehinderten Menschen“) haben sich Prof. Franz Josef Düwell und Prof. Dr. Katja Nebe arbeits- und sozialwissenschaftlich geäußert. Ihre Beiträge sind im BIH-Fachforum verlinkt. https://forum.bih.de/viewtopic.php?t=1775
Viele Grüße
Dr. Michael Karpf