
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Nach der 300-Euro-Energiepreispauschale für Erwerbstätige (EPP) kommt nun die 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentner. Das hat das Bundeskabinett am 5. Oktober beschlossen. Das Finanzministerium zahlt die EPP über die Lohnsteuer aus, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Rente. „Der VdK begrüßt ausdrücklich, dass Rentnerinnen und Rentner nun auch die 300-Euro-Energiepreispauschale erhalten. Dafür haben wir uns vehement eingesetzt. Allerdings wird diese Rentenbeziehenden-Energiepreispauschale (RentEPP) nicht im Einkommensteuerrecht geregelt, wie die EPP für Erwerbstätige, sondern in einem Einzelgesetz. Dadurch erweitert sich der Flickenteppich. Außerdem fallen immer noch Personengruppen durchs Raster, die die 300 Euro dringend brauchen“, erklärte die Präsidentin des Sozialverband VdK Verena Bentele.








































