
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Greifswald/Halle (kobinet) Das Landssozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle hat in einem Urteil von Dezember 2022 festgestellt, dass kein Unfallversicherungsschutz vorliegt, wenn der Arbeitsweg durch das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe unterbrochen wird und Versicherte dabei einen Unfall erleiden. Über diese Entscheidung berichtet Henry Spradau für die kobinet-nachrichten.







































