
Foto: Gemeinfrei, public domain
Berlin (kobinet) Während die Verbände auf Bundesebene derzeit auf die Reformvorschläge der Bundesregierung für das 2002 verabschiedete Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) warten, blickt Berlin schon auf eine längere Geschichte der Gleichstellungsgesetzgebung für behinderte Menschen zurück. Genau gesagt, konnte die Bundshauptstadt vor kurzem das 25jährige Bestehen des ersten Landesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen begehen. Am 29. April 1999 hat das Abgeortnetenhaus von Berlin das Landesgleichberechtigungsgesetz beschlossen. Wie es zu diesem ersten Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetz für behinderte Menschen in Deutschland kam, was dies auf sich und welche Bedeutung es heute hat, darüber führte kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul mit dem Hobby-Historiker der kobinet-nachrichten und Anwalt Dr. Martin Theben und der Landesbehindertenbeauftragten von Berlin Christine Braunert-Rümenapf folgendes Interview.










































