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Ein großer Schritt in der österreichischen Behindertenpolitik

Fahne von Österreich
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Foto: public domain

Wien (kobinet) Während behinderte Menschen in Deutschland immer noch auf den großen Wurf durch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur Behindertenpolitik warten, wird in Österreich nun anscheinend ein großer WUMS in der Behindertenpolitik vollzogen. "Ein großer Schritt in der Behindertenpolitik" titelt der österreichische Nachrichtendienst BIZEPS ein nun auf den Weg gebrachtes Maßnahmenpaket, das u.a. auch den österreichischen Behindertenrat und die Inklusion stärkt. "Der heute von den Koalitionsparteien ÖVP und GRÜNEN eingebrachte Initiativantrag für inklusive Projekte und zur Absicherung der Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen markiert einen bedeutenden Fortschritt in der österreichischen Behindertenpolitik. Der Österreichische Behindertenrat begrüßt diese wegweisende Initiative ausdrücklich und sieht darin eine Reihe wesentlicher Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen", heißt es im BIZEPS-Bericht.



„Als Dachverband der österreichischen Behindertenverbände sind wir besonders erfreut über die gesetzliche Verankerung des Österreichischen Behindertenrats.“, erklärte Behindertenrat-Präsident Klaus Widl. „Wir erhalten damit erstmals seit unserem Bestehen eine rechtliche Klarstellung unserer Aufgaben und eine garantierte jährliche Finanzierung.“ Diese garantierte Finanzierung ermöglicht dem Behindertenrat, die Arbeit als österreichweite Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen auch in Zukunft mit voller Kraft und notwendiger finanzieller Absicherung fortzuführen. Zufrieden zeigt sich Widl auch über die im Initiativantrag berücksichtigte langjährige Forderung des Österreichischen Behindertenrats, den Bundes-Behindertenbeirat zum Beratungsgremium für die gesamte Bundesregierung zu erklären, heißt es im BIZEPS-Bericht.

Zusätzlich wurde dem BIZEPS-Bericht zufolge ein umfangreiches Maßnahmenpaket für Menschen mit Behinderungen geschnürt. Dieses umfasst mehr Budget für den Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, mehr Befugnisse und Regionalbüros für die Behindertenanwältin sowie Verwaltungsvereinfachungen. Darüber hinaus wird der Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen im laufenden Jahr mit 50 Millionen Euro dotiert, um inklusive Projekte zu finanzieren.

Link zum BIZEPS-Bericht vom 13. Juni 2024