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Schlichtungsstelle vermittelte bei nicht wahrnehmbarem Zahlungsbescheid

Logo: Schlichtungsstelle BGG
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Foto: Schlichtungsstelle BGG

Berlin (kobinet) Die beim Bundesbehindertenbeauftragten angesiedelte Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) hat vor kurzem ihren Jahresbericht für 2023 vorgelegt. In diesem Bericht werden eine Reihe von Beispielen aufgeführt, in denen die Schlichtungsstelle angerufen und aktiv wurde. Ein Beispiel, bei dem ein Erfolg erzielt werden konnte, bezieht sich auf die Barrierefreiheit bzw. Nicht-Barrierefreiheit bei der Abwicklung von Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).



Die Schlichtungsstelle BGG schildert folgenden Schlichtungsprozess in ihrem Bericht für das Jahr 2023:

„Eine blinde Studienabsolventin wollte ihr BAföG-Darlehen zurückzahlen. Dies wurde dadurch erschwert, dass Briefe und Formulare, unter anderem zur Einkommensermittlung, für die Antragstellerin nicht lesbar waren. Zudem war das Online-Tool der zuständigen Behörde für blinde Menschen nicht barrierefrei. Obwohl die Antragstellerin in der Erwiderung auf den Zahlungsbescheid eine Kopie ihres Schwerbehindertenausweises mit deutlichen Merkzeichen BL (Blind) und TBL (Taubblind) eingereicht hatte, erhielt sie keine Hilfe der Behörde. Der Sachbearbeiter war für sie telefonisch nicht erreichbar. Stattdessen landete die Akademikerin in einer Warteschleife am Telefon. Sie konnte auch keine Nachricht hinterlassen oder um einen Rückruf bitten. Da so ihre Probleme nicht fristgerecht geklärt werden konnten und es ihr nicht möglich war, sich barrierefreie Informationen für ihr weiteres Handeln zu besorgen, verstrichen Fristen, in denen sie eine zinsgünstige Einmal-Rückzahlung hätte nutzen können.

Im Schlichtungsverfahren wurde festgestellt, dass von Anfang an keine Barrierefreiheit im Verfahren gegeben war. Deshalb wurde die Antragstellerin mit ihrem Antrag so behandelt, als sei die Frist, die sie ohne ihr Verschulden versäumt hatte, noch nicht abgelaufen (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand). Das ursprüngliche Angebot einer zinsgünstigen Einmal-Rückzahlung wurde ihr erneut und barrierefrei unterbreitet – in Großschrift und mit Erläuterung für die blinde Antragstellerin. Das Angebot wurde von der Antragstellerin genutzt, und sie hat das Darlehen zu günstigen Konditionen zurückgezahlt.

Zusätzlich wurde durch das Schlichtungsverfahren deutlich, dass es in der Behörde keinen strukturierten Prozess und keine Sensibilität der zuständigen Sachbearbeitung gab, um die Wünsche und Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich Barrierefreiheit zu verwirklichen. Eine Lösung wurde erst möglich, nachdem das Rechts- und Grundsatzreferat in das Schlichtungsverfahren einbezogen wurde. Dies hat jetzt einen strukturierten Prozess zur Umsetzung der Rechte auf barrierefreie Kommunikation angeregt.“

Link zum Jahresbericht der Schlichtungsstelle BGG mit weiteren Beispielen zu durchgeführten Schlichtungen