
Foto: Logo Institut für Menschenrechte, CC BY-SA 4.0 (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=61713390)
Berlin (kobinet) Für heute, den 19. Juni 2024, hat die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention zur mittlerweile 46. Konsultation mit den behindertenpolitischen Verbänden nach Berlin eingeladen. Themen werden dabei neben den aktuellen Berichten aus der Monitoringstelle, den Ländern und dem Bund die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen sein. Hierzu wird derzeit ein Forschungsprojekt der Universität Siegen in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte durchgeführt. Zudem geht es bei der Verbändekonsultation auch um die Lage und Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
Die traditionell dreimal jährlich stattfindete Verbändekonsultation findet zu einer Zeit statt, in der es auf der Kippe steht, ob die im Koalitionsvertrag gemachten Versprechen zur Behindertenpolitik überhaupt noch umgesetzt werden. Denn derzeit blockieren vor allem das FDP-geführte Finanzministerium und das Bundesjustizministerium die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Diese Maßnahmen hatte die Bundesregierung bei der Staatenprüfung in Genf im August 2023 als vorgesehene Maßnahmen präsentiert, bisher ist außer Ankündigungen jedoch nichts zu sehen.





Die hier geäußerte Skepsis, dass besagter Teil des Koaliionsvertrages noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird, teile ich aufgrund folgender eigener Erfahrung:
Im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 setzten sich die damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD folgendeS Ziel „Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen werden wir intensivieren. Wir wollen, dass mehr von ihnen die Möglichkeit haben, ausserhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können.“ – auch bislang nicht vollständig umgesetzt!