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Hollenbach (kobinet) Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 18.10.2023 ein Urteil zum Pauschalen Pflegegeld des SGB XII (§ 64a Absatz 1 in Verbindung mit § 63b Absatz 5) gefällt. Unter dem Aktenzeichen L 2 SO 3211/21 stellte das Gericht unter anderem klar: „§ 64a Abs. 1 S. 2 SGB XII steht einem Anspruch auf Pflegegeld auch nicht entgegen, wenn der Pflegebedürftige ausschließlich von professionellen Pflegekräften versorgt wird, selbst wenn dies „rund-um-die-Uhr“ erfolgt.





































