
Foto: Logo Institut für Menschenrechte, CC BY-SA 4.0 (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=61713390)
Berlin (kobinet) „Die zweite Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland liegt bald ein Jahr zurück. Im August 2023 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses sind maßgebliche Leitlinien für die weitere Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auch im Land Berlin. Über die Handlungsempfehlungen, die sich aus der Staatenprüfung ergeben, möchten die Monitoring-Stelle UN-BRK Berlin und die inklusionspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die LINKE im Abgeordnetenhaus am 6. September 2024 mit Ihnen ins Gespräch kommen. Was bedeuten die Abschließenden Bemerkungen für Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik in Berlin? Was muss in Berlin geschehen, um die Empfehlungen des UN-Fachausschusses umzusetzen?“ heißt es in der Einladung des Deutschen Institut für Menschenrechte.







































