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Neue österreichische Förderrichtlinie verfolgt das Ziel Inklusive Arbeit

Fahne von Österreich
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Foto: public domain

Wien (kobinet) Menschen mit Behinderungen sollen regulären Lohn verdienen, statt Taschengeld in Werkstätten zu erhalten. Das ist das Ziel der neuen Förderrichtlinie 'Inklusive Arbeit', die das österreichische Sozialministerium am 15. Juli 2024 veröffentlicht hat. Das Ministerium stellt bis zum Jahr 2026 insgesamt 36 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung, die Menschen mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Darauf hat der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS hingewiesen. "Auch Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf ein faires Gehalt und sozialversicherungsrechtliche Absicherung, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Ich bin sehr froh, dass wir dabei auf die Unterstützung der Länder zählen können, die ein Drittel der Projektkosten tragen“, betonte der österreichische Sozialminister Johannes Rauch.



In Österreich sind dem BIZEPS-Bericht zufolge aktuell rund 28.000 Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturellen Einrichtungen beschäftigt, sogenannten Werkstätten. Sie erhalten für ihre Tätigkeit je nach Bundesland zwischen 35 und 100 Euro Taschengeld pro Monat und sind unfallversichert. Während der Bund für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständig ist, liegt die Verantwortung für tagesstrukturelle Einrichtungen und deren Vergütungen bei den Ländern.

Link zum BIZEPS-Bericht mit weiteren Infos und Reaktionen zur neuen Förderrichtlinie