
Foto: Schlichtungsstelle BGG
Berlin (kobinet) Im Jahresbericht für das Jahr 2023 hat die beim Bundesbehindertenbeauftragten angesiedelte Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch einige Beispiele genannt, in denen die Schlichtungsstelle aktiv wurde. Auch wenn dabei einige Erfolge erzielt werden konnten, gibt es auch Bereiche, bei denen die Schlichtungsstelle keine Lösung im Sinne der Betroffenen herbeiführen konnte. So zum Beispiel bei der Übernahme der Kosten für die Dolmetschung in Gebärdensprache im Rahmen einer beruflichen Rehamaßnahme.









































