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WESTFALEN (kobinet) Zu den Aufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gehört es, über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Beim LWL-Inklusionsamt waren im Jahr 2023 knapp 2.400 solcher Zustimmungsanträge eingegangen. Darunter waren knapp 1.300 Fälle, bei den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig waren. In diesen Verfahren war es den LWL-Experten gelungen, 600 Kündigungen von Menschen mit Behinderung zu verhindern.
„Bei diesen streitigen Fällen gelang es dem LWL in 46,8 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz zu erhalten. Das war möglich, weil unsere Fachkräfte die Unternehmen beraten haben, unsere Fachdienste dabei geholfen haben, die Arbeitsplätze so umzugestalten, dass die Arbeitnehmer:innen mit Behinderung hier weiter arbeiten konnten oder die Arbeitgeber:innen eine Förderung erhalten haben“, so der Leiter des LWL-Inklusionsamts Arbeit Michael Wedershoven.
Die Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen sei die Kernaufgabe des LWL-Inklusionsamts Arbeit, „damit Menschen mit Behinderung erst gar nicht arbeitslos werden“, so Wedershoven weiter.




