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Programm Kultur inklusiv unterstützt Teilhabe und Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern

Flagge Bundesland  Mecklenburg-Vorpommern
Flagge Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Foto: Gemeinfrei, public domain

Schwerin (kobinet) Ab sofort können Anträge bei der neu eingerichteten Fach- und Beratungsstelle für Diversität und Inklusion Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden. Damit unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Kulturträger bei der Verbesserung von Barrierefreiheit und Teilhabe im Kulturbereich mit Beträgen von 1.000 bis zu 5.000 Euro pro Antragsteller. Insgesamt stehen dafür 100.000 Euro zur Verfügung. Anträge können bis 30. September 2024 gestellt werden auf https://kulturinklusiv-mv.de/. Darauf hat das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten von Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht.



Die Fach- und Beratungsstelle bietet Interessierten auch Unterstützung dabei, welche Maßnahmen besonders vielversprechend sind, um mit geringem Mitteleinsatz eine große Wirkung zu erzielen. „An Kunst und Kultur müssen alle teilhaben können. Dafür gilt es, Barrieren abzubauen – sowohl wenn es darum geht, an Kulturveranstaltungen teilzunehmen als auch beim Mitmachen in Projekten und Initiativen. Hier gibt es noch viel zu tun im Kunst- und Kulturbetrieb. Deshalb haben wir den Teilhabefonds aufgelegt“, so die Kulturministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Bettina Martin: „Mit der Fach- und Beratungsstelle und dem Teilhabefonds haben wir eine Möglichkeit geschaffen, die richtigen Maßnahmen für jeden Kulturbereich, jede Einrichtung oder Veranstaltung herauszufinden und diese zu fördern. Die Kultur Land MV gGmbH ist dafür ein kompetenter Ansprechpartner für Kulturschaffende mit einem umfangreichen Angebot an Beratung und Hilfestellungen.“

Die Fach- und Beratungsstelle für Diversität und Inklusion M-V war am 9. Juli 2024 durch Kulturministerin Bettina Martin und Kultur Land MV in Rostock gemeinsam mit einem Bericht zum Thema Inklusion in der Kultur vorgestellt worden:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Presse/Pressemitteilungen/?id=202816&processor=processor.sa.pressemitteilung

Weiter Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Interessierte auf:
https://kulturinklusiv-mv.de/faq/

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die Kultur- und Teilhabe-Projekte in Mecklenburg-Vorpommern durchführen. Dazu zählen insbesondere Kultureinrichtungen und Kulturschaffende (Privatpersonen) sowie öffentliche und private Institutionen, die gemeinsam mit Kultureinrichtungen oder Kulturschaffenden kulturelle Projekte durchführen.