
Foto: EU-Schwerbehinderung
Berlin (kobinet) Der Bundeshaushalt 2025 sieht an vielen Stellen Einsparungen vor. Dabei hat die Bundesregierungen auch Einsparungen im Bereich Soziales vorgesehen. Die Bundesregierung teilte dazu mit: "Mit 409,65 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,48 Millionen Euro fördern. Im Etat für 2024 waren dafür noch 234,03 Millionen Euro eingestellt.“ Der Nachrichtendienst EU-Schwerbehinderung hat nachgehakt und diese Zahlen nach eigenen Angaben einem Faktencheck unterzogen, in dem dieser beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgefragt hat.
Aus dieser Mitteilung folgten Rückschlüsse die den Verdacht mit sich brachten, im Bereich der Inklusion würde es zu Einsparungen kommen. Diesen Verdacht hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Bericht von EU-Schwerbehinderung zufolge dementiert und betonte: „Der Bereich ‚Inklusion‘ ist nicht von Einsparungen betroffen. Der Haushaltsentwurf des BMAS sieht gegenüber 2024 zwar einen Rückgang des Ausgabevolumens für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen von ungefähr 120 Mio.€ vor, dieser resultiert aber aus dem planmäßigen Rückgang des Ansatzes für die Modellprojekte rehapro sowie aus dem ebenfalls planmäßigem Wegfall der einmalig veranschlagten Mittel für die Abwicklung der Härtefallregelung soziale Dienstleister. Das gesamte Kapitel folgt damit seiner bisherigen Planung und ist auch weiterhin gut und bedarfsgerecht veranschlagt.“