
Foto: Michael Gerr
Kassel (kobinet) Über 45 Jahre hat es gedauert bis der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Und dies nur unter massivem Druck behinderter Menschen und ihrer Verbände und der Tatsache, dass andere Gruppen wieder nicht berücksichtigt wurden. 30 Jahre nach Aufnahme des Benachteiligungsverbots behinderter Menschen im Grundgesetz ist es nach Ansicht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul nun allerdings an der Zeit, dass das im Grundgesetz verankerte Versprechen der Nichtbenachteiligung behinderter Menschen endlich ernsthaft angepackt und umgesetzt wird. Anlässlich des heutigen 75. Geburtstags des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 hat sich Ottmar Miles-Paul dazu ein paar Gedanken gemacht.









































