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Tina Deeken: Benachteiligungsverbot im Grundgesetz

Bild vom Grundgesetz
Grundgesetz
Foto: omp

Hannover (kobinet) Die Sportlerin Tina Deeken hat sich in einem Video der niedersächsischen Landesregierung zum Benachteiligungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes mittels eines Kurzstatements geäußert. Während am 23. Mai 2024 das 75jähriges Bestehen des Grundgesetzes gefeiert wird, wurde der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" erst am 15. November 1994 ins Grundgesetz mit aufgenommen. Umso wichtiger ist es, gerade auch auf diesen Satz hinzuweisen, wie beispielsweise im Video mit Tina Deeken.



Link zum Kurzvideo der niedersächsischen Landesregierung mit Tina Deeken zum Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz

Video mit Tina Deeken