
Foto: Gerhard Bartz
Berlin (kobinet) Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Juli 2024 einen Zuschlag auf ihre Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Die Regelungen für Erwerbsminderungsrenten wurden in der Vergangenheit mehrfach verbessert. Allerdings profitierten nur Rentenneuzugänge von diesen Änderungen, während Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner nicht berücksichtigt wurden. Diese Lücke wird nun geschlossen, heißt es in einer Presseinformation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.







































