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Hessische Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung

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Frankfurt am Main (kobinet) Nach den Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes leben in Hessen 2.500 Menschen, die sowohl von einer Seh- als auch von einer Hörbehinderung betroffen sind. Da hier nur Menschen mit Schwerbehindertenausweis erfasst sind, muss man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. 2023 hatten laut dem Hessischen Versorgungsamt 102 Personen das Merkzeichen TBL (Taubblind) und 80 Personen bezogen Taubblindengeld. Zu sozialrechtlichen Themen wie Taubblindengeld oder Unterstützung beim Kontakt mit Behörden und Ämtern bietet seit Januar 2024 die bis jetzt einzige Beratungsstelle Hessens (Mörfelder Landstraße 6-8, 60598 Frankfurt am Main) Unterstützung. Klara Bellinger (Psychologin und ausgebildete Gestalttherapeutin) und Lena Anna Schmidt (Sozialarbeiterin) stehen hier für Menschen mit Hörsehbeeinträchtigung sowie deren Angehörige zur Verfügung. Darauf hat Judit Nothdurft die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht.



„Wir bauen kontinuierlich unsere Gebärdensprachkenntnisse aus, da es unser Ziel ist, Beratungen auf Gebärdensprache gut und möglichst ohne dolmetschende Personen durchführen zu können,“ so die beiden Beraterinnen. Sie verstehen sich als Erstanlaufstelle zum Thema Taubblindheit für alle Interessierten, auch für Angehörige, Fachkräfte und Arbeitgeber. Die hessenweite Beratung ist kostenlos, zusätzlich wird sie auch per Telefon, E-Mail und Videotelefonie angeboten“, heißt es in der Presseinformation von Judit Nothdurft.

Das vollständige Interview von Judit Nothdurft ist auf dem Portal für Hörbehinderte und Gehörlose zu lesen: www.deafservice.de