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Berlin (kobinet) „Entschädigungen sollen abschrecken: Europäische Antidiskriminierungsrichtlinien fordern, dass die Sanktionen bei Diskriminierung wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Das ist in Deutschland nicht der Fall und muss dringend umgesetzt werden.“ Mit diesem Tweet wies das Bündnis AGG Reform Jetzt 2023 auf seine achte von insgesamt elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen. Kurz vor dem 18. Geburtstag des immer noch lückenhaften Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18. August 2024 lassen die im Koalitionsvertrag verankerten Reformen immer noch auf sich warten. Vom FDP-geführten Bundesjustizministerium gibt es bisher weder Eckpunkte, noch einen Referentenentwurf für die Reform des AGG.






































