Bonn (kobinet) In rund zwei Wochen, am 1. September 2024, wählen die Bürger*innen in Thüringen und Sachsen einen neuen Landtag. Auch in Bezug auf das Thema Inklusion und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung werden die Landtagswahlen richtungsweisend sein. Was die jeweiligen Parteien beider Bundesländer konkret unternehmen wollen, um Inklusion in der kommenden Legislaturperiode weiter voranzutreiben, zeigt ein nun von der Aktion Mensch veröffentlichtes Online-Spezial.
Wahlen stellen Weichen für gesellschaftliches Miteinander und Vielfalt
Unter www.aktion-mensch.de/landtagswahlen-september24 können sich interessierte Wähler*innen ab sofort darüber informieren, wie sich die in Thüringen und Sachsen zur Wahl stehenden Parteien zu Inklusion positionieren und welchen Stellenwert sie teilhabepolitischen Themen mit Blick auf die kommenden fünf Jahre zuschreiben. Denn eine wirklich inklusive und vielfältige Gesellschaft – in der Schule oder bei der Arbeit, in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf dem Spielplatz – wird nur dann zur Realität, wenn sie auch politisch gestützt wird.
Sondereinrichtungen stehen gleichberechtigter Teilhabe entgegen
Aus Sicht der Aktion Mensch stellt jede Wahl eine wichtige Weiche dafür, wie Gleichberechtigung gelebt wird. „Gesellschaftliche Vielfalt muss auch von politischen Entscheider*innen geschätzt und gefördert werden – denn nur dann werden sie sich für Chancengleichheit und Selbstbestimmung und gegen eine strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderung einsetzen“, appelliert Christina Marx, Sprecherin der Sozialorganisation. „In einigen Wahlprüfsteinen finden sich jedoch Verweise auf Sondereinrichtungen wie Förderschulen oder Werkstätten. Dabei unterstützen diese ein Nebeneinander denn ein Miteinander und stehen so einer gleichberechtigten Teilhabe entgegen.“ Kritisiert wurden die Sonderstrukturen auch vom Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen, der im vergangenen Jahr zum zweiten Mal die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hierzulande prüfte. Auch im internationalen Vergleich sticht Deutschland in diesem Zusammhang negativ heraus.
Zusatzinformationen & Interviewangebot
Für das Online-Spezial wurden folgende Parteien in Thüringen angefragt: Die Linke, CDU, AfD, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, BSW. In Sachsen: CDU, AfD, Die Linke, Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, FDP, Freie Wähler, BSW. Klein- und Kleinstparteien wurden nicht berücksichtigt. Eine Rückmeldung des BSW in beiden Bundesländern sowie der FDP in Sachsen blieb aus.
Auf der Webseite findet sich zudem ein Gespräch mit Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe und Mitglied im Aufsichtsrat der Aktion Mensch. Sie geht darin unter anderem auf die Beweggründe für den von der Lebenshilfe gefassten Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD ein.
Link zu weiteren Infos: www.aktion-mensch.de/landtagswahlen-september24
Die Aktion Mensch bietet buw. unterstütz hier ein gutes Projekt von Wahlvorhaben der Parteien für die kommende Legislaturperiode.
Können eigentlich alle wahlberechtigten Menschen mit Behiderung sich selbst über die kompletten Wahlprogramme informiren? Besteht für alle die Möglichkeit Umsetzungserfolge der Wahlverspreche zu erkennen? Und gibt es auch Informatonen in leichter oder einfacher Sprache?
Wahlinformationsveranstaltungen oder -angebote bei denen es nur um die Rahmenbedingungen zur Wahl geht, sind gut. Ausreichend jedoc hnicht!
Egal ob Wahlberechtigte kognitiv beeinträchtigt sind, blind, gehbehindert, ein gesegnetes Alter erreicht haben … wird wirklich allen Wahlberechtigten eine eigene Entscheidungsfindung Ihrer STimme ermöglicht?
Die Parteien jedenfalls sind der digitalen Barrierefreiheit IHrer INternetauftritte nicht verpflichtet.
Obwohl Parteien durchaus aus Staatshaushalt Gelder erhalten!
Das wihtigste ist jedoch, dass wir Wahlberechtigte hier unsere VOLKSVERTRETER wählen!
Da sollte allen Meschen mit Einschränkungen ein verständlicher Zugang ermöglicht und unterstützt werden!