Menu Close

Frist zur Geltendmachung von Diskriminierung verlängern

Sharepic zur Verlängerung der Frist bei Diskriminierung
Sharepic zur Verlängerung der Frist bei Diskriminierung
Foto: advd

Berlin (kobinet) "Frist zur Geltendmachung von Diskriminierung verlängern: Die Geltendmachungsfrist von 2 Monaten im AGG macht die Durchsetzung der Rechte von Betroffenen unmöglich. Die Frist muss auf 12 Monate angehoben werden. Mehr Zeit erlaubt auch mehr Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung z.B. auch durch außergerichtliche Lösungen." Mit diesem Tweet wies das Bündnis AGG Reform Jetzt bereits 2023 auf seine sechste von insgesamt elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen. Im Hinblick auf den 18. Geburtstag des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2024 und die Lücken, die das Gesetz nach wie vor aufweist, ist der Tweet des Bündnisses von 2023 aktueller denn je, zumal die rot-grün-gelbe Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag geregelt hat, das AGG zu reformieren.



Link zum Tweet der 6. Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt

Link zur Möglichkeiten des Eintragens und zur Kampagnenseite: https://agg-reform.jetzt/

Link zur 1. Forderung des Büdnisses AGG Reform Jetzt

Link zur 2. Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt

Link zur 3. und 4. Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt

Link zur 5. Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt