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Berlin (kobinet) "Erleichterung der Beweislast für Betroffene: Die Frage nach Beweisen, die die Diskriminierungserfahrung belegen sollen, stellt eine zentrale und komplexe Hürde vor Gericht dar. Die im AGG geregelte Beweislasterleichterung sollte daher erweitert werden. Nicht allein der Zusammenhang zwischen einer Diskriminierung und einem in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmal, sondern auch die Darlegung der Diskriminierung selbst durch z.B. Parteivernehmung, die Nichteinrichtung einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle, die Ergebnisse von Testings und Statistiken sollten als anerkannte Beweismittel im AGG erfasst sein." Darauf hat das Bündnis AGG Reform Jetzt 2023 in seiner siebten von insgesamt elf Forderungen hingewiesen, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen. Zum 18. Geburtstags des AGG am 18. August 2024 und der Untätigkeit des Bundesjustizminiseriums für die Reform des AGG ist diese Forderung heute noch so aktuell wie 2023.
Link zum Tweet der 7. Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt
Die rot-grün-gelbe Koalition habe in ihrem Koalitionsvertrag die Reform des AGG angekündigt, heißt es vonseiten des Bündnisses.
Link zur Kampagnenseite: https://agg-reform.jetzt/
Link zur 1. Forderung des Büdnisses AGG Reform Jetzt
Link zur 2. Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt
Link zur 3. und 4. Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt




