Menu Close

Frist zur Geltendmachung von Diskriminierung verlängern

Sharepic zur Verlängerung der Frist bei Diskriminierung
Sharepic zur Verlängerung der Frist bei Diskriminierung
Foto: advd

Berlin (kobinet) "Frist zur Geltendmachung von Diskriminierung verlängern: Die Geltendmachungsfrist von 2 Monaten im AGG macht die Durchsetzung der Rechte von Betroffenen unmöglich. Die Frist muss auf 12 Monate angehoben werden. Mehr Zeit erlaubt auch mehr Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung z.B. auch durch außergerichtliche Lösungen." Mit diesem Tweet weist das Bündnis AGG Reform Jetzt zum 11. Deutschen Diversity Tag, der am 23. Mai begangen wurde, auf seine sechste von insgesamt elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen.



Link zum Tweet der 6. Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt

Die rot-grün-gelbe Koalition habe in ihrem Koalitionsvertrag die Reform des AGG angekündigt, heißt es vonseiten des Bündnisses. „Unterzeichnet unsere Stellungnahme mit den 11 Forderungen für die #AGGReform und werdet Mitglied des Bündnisses! https://agg-reform.jetzt/„, so die Aufforderung des Bündnisses von über 120 Organisationen.

Organisationen und Einzelpersonen, die die Forderungen für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unterstützen wollen, können sich auf der Internetseite des Bündnisses unten selbst eintragen und damit weitere Infos zur Kampagne erhalten.

Link zur Möglichkeiten des Eintragens und zur Kampagnenseite: https://agg-reform.jetzt/

Link zur 1. Forderung des Büdnisses AGG Reform Jetzt

Link zur 2. Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt

Link zur 3. und 4. Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt

Link zur 5. Forderung des Bündnisses AGG Reform Jetzt