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Antidiskriminierungsgesetz wird 18 – Kein Grund zum Feiern

Schild: AGG wird 18 - Kein Grund zum Feiern
Schild: AGG wird 18 - Kein Grund zum Feiern
Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt

Berlin (kobinet) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird am 18. August 2024 18 Jahre alt. Das Gesetz weist seit Inkrafttreten massive Schutzlücken auf, trotzdem fand in dieser Zeit keine umfassende Reform statt. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, setzt die Regierung die Reform nicht um. Deutschlands rechtlicher Diskriminierungsschutz liegt weit unter dem Standard anderer europäischer Länder, heißt es in einer Presseerklärung des Bündnis AGG Reform Jetzt, die heute am 15. August 2024 vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) verbreitet wurde.



Am 18.08.2024 wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) volljährig, steckt aber nach wie vor in den Kinderschuhen. So wurden in 18 Jahren, in denen sich Deutschland gesellschaftlich verändert hat und es mehr Kenntnisse über Diskriminierung und Ausschlüsse gibt, die gesetzlichen Schutzlücken nicht geschlossen. Der Diskriminierungsschutz hält mit den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht Schritt. Die Bundesregierung vereinbarte im Koalitionsvertrag erstmalig eine umfassende Reform, heißt es weiter in der Presseinformation im Vorfeld des 18. Geburtstags des AGG.

„Die Bundesregierung zuckt seit drei Jahren mit den Schultern, trotz kontinuierlich steigender Diskriminierungszahlen und rechter Bedrohung. Dabei ist die Lage ernst: Bis in die Mitte der Gesellschaft hinein sind Menschen der Überzeugung, dass sie bestimmte Gruppen diskriminieren und ihnen ihr Existenzrecht absprechen dürfen. Dies widerspricht demokratischen Prinzipien und dem Grundrecht auf Nicht-Diskriminierung”, heißt es vonseiten des Bündnis AGG-Reform Jetzt!

So verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den letzten fünf Jahren eine Verdopplung der Beratungsanfragen zu Diskriminierung. Zivilgesellschaftliche Beratungsstellen berichten ebenfalls über einen kontinuierlichen Anstieg der Diskriminierungsfälle. Ohne den versprochenen Fortschritt im Diskriminierungsschutz werden Betroffene mit der erlebten Diskriminierung allein gelassen. Das AGG ist nicht wirksam, der Mangel an Schutz für Betroffene von Diskriminierung und die Hürden bei der Rechtsdurchsetzung werden kontinuierlich von Betroffenenorganisationen und Beratungsstellen kritisiert. Kollektive Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten für Antidiskriminierungsverbände, die Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale sowie des Anwendungsbereichs gehören zu den zentralen 11 Forderungen des Bündnis AGG-Reform Jetzt!

“Wenn sich über 100 Organisationen aus unterschiedlichsten Bereichen, aus ganz Deutschland, auf 11 Forderungen für die AGG-Reform einigen können, dann ist es ein Armutszeugnis für Deutschland, wenn drei Koalitionsparteien keinen Konsens zustande bringen und der Mut für mehr Fortschritt fehlt. Diskriminierung ist kein ‘Nischenthema’, sondern betrifft einen Großteil der Gesellschaft.“, erklärte Rebecca Kronsteiner von der Berliner Fachstelle für Arbeitsmarkt und Antidiskriminierung und als Mitglied im Bündnis AGG-Reform Jetzt!.

Das Bündnis AGG Reform-Jetzt! ist ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss von über 120 Organisationen, die gemeinsam 11 Forderungen an eine AGG-Reform stellen.

Mehr Infos gibt’s unter: https://agg-reform.jetzt/

Lesermeinungen

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Heidi Eiselein
17.08.2024 10:56

Die Reform ist wichtig!
Aber genauso braucht es Unterstützung der Bürger im Umgang mit Behörden.
In den letzten Jahre registriere ich, dass die Politikverdrossenheit vieler Bürger darauf zurückzuführen ist, dass die großen Parteien medial Vorhaben postulieren mit großen Versprechungen… Sofern die Umsetzung überhaupt erfolgt durch unsere Politik, sind Ergebnisse meist nur noch unter der Überschrift umgesetzt. Oft sind drastische inhaltliche Veränderungen im Inhalt erfolgt. Letzteres wird den Bürgern weder von den Parteien, noch von den Medien in deren Recherchen zur Information gegeben.