
Foto: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat am 28. August 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Damit werden Unbilligkeiten beseitigt, Schutzlücken geschlossen und die Verwaltung von Bürokratie entlastet, wie es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales heißt. „Mit dem Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz bringen wir ein Update auf den Weg und gewährleisten einen Unfallversicherungsschutz auf der Höhe der Zeit. Die veränderte Sicherheitslage in der Welt erfordert, dass alle im Gesetz genannten Krisenhelfergruppen einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfällen im Einsatzland erhalten. Auch sind neue Regelungen für Unfälle auf dem Arbeitsweg bei der Begleitung von Kindern zu Schule und Kita nötig. Zudem wird der Unfallversicherungsschutz von Studierenden verbessert. Gleichzeitig bauen wir Bürokratie ab und beschleunigen Verfahren“, teilte der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil mit.










































