
Foto: public domain
Wien (kobinet) Das österreichische Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) löste vor knapp sechs Jahren nach umfassender Vorbereitung und breiter Diskussion die alte Sachwalterschaft ab. Die Reform orientierte sich an der UN-Behindertenrechtskonvention, welche rechtliche Stellvertreterungen nicht mehr kennt. Auf die Möglichkeiten und Regelungen des Gesetzes weist der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS in einem aktuellen Bericht mit der Überschrift "Selbstbestimmte Entscheidungen unterstützen, nicht behindern" hin.





Theoretisch soll die Unterstützung der Selbstbestimmung Behinderter Menschen in Deutschland ebenfalls gelten, so dass die Betreuer nach den wünschen der Betreuten agieren sollten.
Da reihtaber schon die zustehende Zeit po Klient nicht aus, dass der Betreuer dem klienten seine Möglichkeiten aufzeigt und erklärt.