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Selbstbestimmte Entscheidungen unterstützen, nicht behindern

Fahne von Österreich
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Foto: public domain

Wien (kobinet) Das österreichische Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) löste vor knapp sechs Jahren nach umfassender Vorbereitung und breiter Diskussion die alte Sachwalterschaft ab. Die Reform orientierte sich an der UN-Behindertenrechtskonvention, welche rechtliche Stellvertreterungen nicht mehr kennt. Auf die Möglichkeiten und Regelungen des Gesetzes weist der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS in einem aktuellen Bericht mit der Überschrift "Selbstbestimmte Entscheidungen unterstützen, nicht behindern" hin.



Link zum BIZEPS-Beitrag vom 22. August 2024

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Heidi Eiselein
24.08.2024 07:30

Theoretisch soll die Unterstützung der Selbstbestimmung Behinderter Menschen in Deutschland ebenfalls gelten, so dass die Betreuer nach den wünschen der Betreuten agieren sollten.
Da reihtaber schon die zustehende Zeit po Klient nicht aus, dass der Betreuer dem klienten seine Möglichkeiten aufzeigt und erklärt.