
Foto: Gerhard Bartz
Berlin (kobinet) Vor kurzem hat die Bundesregierung ihren mühsam ausgehandelten Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 an den Bundestag zur weiteren Beratung übermittelt. Wie aus einer Meldung des Informationsdienstes Heute im Bundestag hervorgeht, stehen dabei erhebliche Kürzungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen an. Statt den 523,7 Millonen Euro, die für den Haushalt 2024 veranschlagt wurden, sollen nach den derzeitigen Planungen nur noch 409,65 Millionen Euro für diesen Bereich zur Verfügung stehen.
„Mit 409,65 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,48 Millionen Euro fördern. Im Etat für 2024 waren dafür noch 234,03 Millionen Euro eingestellt“, heißt es im Bericht von Heute im Bundestag zum Etat des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
„Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird auch im kommenden Jahr der ausgabenstärkste Etat des Bundeshaushalts bleiben. Laut Haushaltsentwurf 2025 (20/12400) kann Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) im nächsten Jahr 179,26 Milliarden Euro ausgeben. Damit liegt das geplante Ausgabenvolumen im Einzelplan 11 ungefähr auf dem Niveau des Ansatzes für 2024 (179,37 Milliarden Euro)“, heißt es im Bericht von Heute im Bundestag. Insgesamt sieht der Bundeshaushalt dem Bericht zufolge für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor (2024: 488,88 Milliarden Euro). Als Investitionen sind 81,01 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Milliarden Euro). Die Neuverschuldung soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen und damit unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme.





Ich bin entsetzt, dass auch in unseren Leitmedien diese Nachricht überhaupt keine Erwähnung fand!
Da sind die Interessen dr industrie weitaus prominenter berichtet und diskutiert worden!
Müssen Menschen mit Behinderung jetzt auf Ihre Rechte verzichten, weil ein privates privatwirtschaftliches Unternehmen finanziell unterstütz werden soll?
Oder eine Aktiengesellschfteine eigenkapitalspritze erhält? (Gut bei der Deutschen Bahn ist noch nicht geklärt, ob dafür dann Zinsen gezahlt werden können…)
Aber diese Mischmaschstrukturen unserer Regierung sind eine Frechheit! Die Vorstände kassieren jährlich Mrd. an Boni und die Allgemeinheit zahlt die Zeche mit Ihren Stuern – NICHT die Anteilseigener gemeinsam anteilig!
Wenn ih den Artikel richtig verstehe, sind das pauschale Kürzungen und nicht die Reduzierung der Ansprüche behinderter menschen!
Heißt das, dass Menschen mit Behinderung die Durchsetzung Ihrer Rechte weiterhin erschwert wird?
Oder ist Sparen beim Antragsteller angesagt? Nach dem Motto „was nicht bewilligt wurde, muss auch nicht finanziert werden?“ Oder welche Praktiken werden noch angewandt?
Verstößt das nicht gegen § 3 des Grundgesetzes?