
Foto: Wilfried Oellers
Berlin (kobinet) Zum Inkrafttreten des 29. Gesetzes zur Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes und dessen Bedeutung für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) hat sich der Beauftragte für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers, zu Wort gemeldet. „Grundbedarfssätze des BAföG und das Ausbildungsgeld steigen. Das ist eine gute Nachricht für Studierende und für Auszubildende im Reha-Bereich. Der Grundbetrag des Lohns für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen steigt mit. Die vermeintlich gute Nachricht für Werkstattbeschäftigte ist leider eine schlechte Nachricht. Denn die Erhöhung muss aus dem Arbeitsergebnis der Werkstätten finanziert werden, was viele WfbM wirtschaftlich überfordert. So kommt die Erhöhung bei den WfbM-Beschäftigten nicht an, besonders bei denjenigen, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen.“






































