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Hollenbach (kobinet) Der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. stellte in seiner Beratungsarbeit fest, dass immer mehr ältere Menschen erstmals Leistungen zur Finanzierung der personellen Unterstützung benötigen. Wurden sie vorher noch von der Familie oder von Ehegatten versorgt, endete diese oft abrupt, weil wegen dortiger Alterserscheinung oder gar Tod diese Assistenz nicht mehr fortgeführt werden konnte. Oftmals rächt sich dann die späte Antragstellung, weil jenseits der Regelaltersgrenze die Einkommens- und Vermögensanrechnungen, deren Legalität ohnehin nicht nur von ForseA angezweifelt wird, nach dem SGB XII und nicht nach der günstigeren Regelung des SGB IX vorgenommen wird.
ForseA reklamierte diese Ungerechtigkeit in einem Schreiben an den Bundesminister für Arbeit und Soziales. Eine Kopie erhielten der Bundesbehindertenbeauftragte und die Beauftragten der Bundestagsfraktionen. Herr Bundesminister Heil ließ unter anderem antworten: „Soweit Sie vermuten, dass es immer wieder Menschen gibt, die – obgleich schon viele Jahre eine Behinderung besteht, erst nach Erreichen der Altersgrenze Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen, möchte ich darauf hinweisen, dass es für den Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommt und eine rückwirkende Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nicht möglich ist. Es ist daher sachgerecht, dass auch beim Anspruch nach § 103 Absatz 2 Satz 1 SGB IX auf den Zeitpunkt abgestellt wird, ab dem Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt bzw. erbracht worden ist, auch wenn dies im Einzelfall unter Umständen mit einer höheren Belastung der betroffenen Person verbunden sein kann.
Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen die von Ihnen gewünschte Anpassung des § 103 ·Absatz 2 Satz 1 SGB IX nicht in Aussicht stellen. Ich bedauere, ‚Ihnen keine andere Auskunft geben zu können und hoffe Ihnen mit den Informationen dennoch weitergeholfen zu haben.
ForseA e.V. meint dazu: „Weitergeholfen? Mitnichten! Hier nutzt die Regierung die Tatsache, dass dieser Personenkreis bislang kostengünstig von nahestehenden Personen versorgt wurde, um ihn mit jenen Menschen gleichzustellen, die im Alter behindert werden. Das ist nicht nur unfair, es ist ein Ausnutzen der Tatsache, dass man bei der Formulierung eben nicht an diesen Personenkreis gedacht hat.“




