
Foto: Thomas Kandert
WÜRZBURG (kobinet) Bei einem Besuch im Blindeninstitut Würzburg bekam der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Jürgen Dusel, persönliche Einblicke in den Alltag taubblinder und hörsehbehinderter Menschen. Er konnte erfahren, wie Kinder lernen, die weder sehen noch hören können und was ein taubblinder Mensch braucht, um in einer Werkstatt. arbeiten zu können. Die Blindeninstitutsstiftung ist seit über 45 Jahren eines von wenigen Kompetenzzentren für Taubblindheit in Deutschland.
Wie wichtig das Fühlen und Berühren für ihn ist, macht der 14-jährige Lucas dem Gast aus Berlin schon bei der Begrüßung deutlich. Er geht in eine Klasse für taubblinde Jugendliche in der Graf-zu-Bentheim-Schule. Lucas kommuniziert über taktiles Gebärden. Dabei legt er seine Hände auf die Hände seines Gesprächspartners, so dass er die Bewegungen und Formen der Gebärden spüren kann. Auch er selbst spricht über taktile Gebärden, die seine Lehrerin Maria Rascher-Wolfring für Jürgen Dusel übersetzt. Lucas erzählt dem Behindertenbeauftragten, was er heute noch so alles vorhat und zeigt ihm seinen Stundenplan in dieser Woche und seinen Jahresplaner.
Gruppenleiterin Stefanie Tröster berichtet dabei von einer seiner Lieblingsbeschäftigungen: Lucas geht sehr gerne schwimmen. Aber bislang fand sich noch niemand, der ihm das Seepferdchen abnehmen würde. Jürgen Dusel verspricht, den taubblinden Jungen wieder zu besuchen, wenn er es geschafft hat. „Schwimmen sollten alle Kinder und Jugendlichen lernen – egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht“, betont der Behindertenbeauftragte.
In der Bentheim Werkstatt trifft Jürgen Dusel auf Patrick Radecke, der gerade Schrauben sortiert. Der taubblinde Mann hat aber auch schon an der großen Bohrmaschine gearbeitet. Auch für ihn sind klare Strukturen, ein aufgeräumter Arbeitsplatz und entsprechende Hilfsmittel wichtig. Werkstattleiterin Stefanie Löhner erklärt, dass sie dafür eigens Werkzeugbauer hat, die sich zusammen mit den Mitarbeitern mit Behinderung überlegen, wie sie den jeweiligen Arbeitsplatz sicher und barrierefrei gestalten können.
Seit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2017 ist Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt und mit einem eigenen Merkzeichen versehen. Schulisch müsste sich dies aus Sicht der AGTB in einem eigenen Förderschwerpunkt „Taubblind“ widerspiegeln. Bislang bilden die schulischen Rahmenbedingungen den spezifischen Bedarf taubblinder Kinder und Jugendlicher in vielen Bundesländern nicht ab. Jürgen Dusel sagte zu, dieses wichtige Anliegen gegenüber den politisch Verantwortlichen zu unterstützen, um die Rechte von Menschen mit Taubblindheit auf eine angemessene schulische Bildung zu stärken.




