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Berlin (kobinet) Kurz vor Jahresende wird heute am 21. Dezember Im Bundeskabinett das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes behandelt. Es zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. So müssen beispielsweise Betriebe, mit 20 Angestellten und mehr ab 2025 eine Ausgleichsabgabe von 720 Euro zahlen, wenn sie niemanden mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Der VdK begrüßt das Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes sehr. Es enthält wichtige Impulse für mehr Inklusion am Arbeitsplatz. Das ist dringend notwendig, weil fast 160.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos sind und die Zahl der Langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderungen weiter steigt.“ Eine Reihe von Verbänden hatten im Anhörungsverfahren von der Bundesregierung mehr Mut zur Inklusion gefordert.








































